Es kursieren Gerüchte, dass die neue Meningokokken-B-Impfung nur mit 8 Euro vergütet werden soll. Dabei ist die Menge an Beratungsbedarf zeitlich in keinster Weise vergleichbar zu den etablierten Impfungen. Was ich davon halte.
In meinem letzten Beitrag hatte ich davon berichtet, wie schwierig scheinbar die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und den Ärzten sind. Jetzt geht’s noch um die Euros.
Ich schrieb: „Nun, da geht es um viel Geld. Es geht um Verhandlungen der Erstattung der Arztkosten zwischen Ärzten und Krankenkassen. Es kursieren Gerüchte, dass die Impfleistung lediglich mit acht Euro vergütet werden soll, obwohl der Aufwand der Beratung bei einer neuen Impfung viel höher ist als bei etablierten Impfungen. Im Moment erhalten die Ärzte bei der o. g. IgeL-Leistung deutlich mehr Geld.“
Ich habe zu dem Thema ein paar schöne Zahlen gefunden:
Credit: Pädinform, Statistisches Bundesamt, BMG, KBV, KV Bayern, GKV Spitzenverband
Ähnliches lässt sich übrigens auch für den Bewertungsschlüssel der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ableiten. Klar, verdienen wir auf hohem Niveau, aber der Vergleich zur allgemeinen Kostensteigerung ist schon enorm. Die Krankenkassen möchten die Vergütung der Meningokokken B an die „Einzelimpfung“ angleichen, also gute 8 Euro, dabei ist die Menge an Beratungsbedarf inhaltlich und zeitlich in keinster Weise vergleichbar zu den etablierten Impfungen.
Für die Beratung der Eltern einer neueingeführten Impfung, Nebenwirkungen, Indikationen, logistische Abläufe, neuer STIKO-Empfehlung, Umgang mit Antipyretika, mögliche gemeinsame Verimpfung mit anderen Impfstoffen und dergleichen mehr brauchen wir vielmehr Zeit, mal ganz abgesehen von ähnlicher Beratung durch die MFA.
Wir bleiben gespannt, wann nun endlich Vergütung und Abrechnungsziffer vorliegen.
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