Ein Hauttest kann Parkinson zuverlässig nachweisen, Alzheimer könnte über Knochenmarkspenden übertragen werden und das Zi warnt vor Vergütungsausfällen für Hausärzte durch das GVSG. Diese News lest ihr hier im Schnelldurchlauf.
Die geplante Neuregelung der hausärztlichen Vergütung ist zwar noch nicht beschlossene Sache – sorgt aber für Aufregung unter Ärzten. Nach einem dringenden Appell der Kassenärztlichen Vereinigungen an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, den aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zu überdenken, legt nun das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) neue Zahlen auf den Tisch, die potenzielle finanzielle Einbußen für Hausarztpraxen vorhersagen.
Konkret geht es um die geplante Einführung einer jährlichen Chronikerpauschale, die laut letztem GVSG-Entwurf nur einmal pro Patient und Jahr von einer Praxis abgerechnet werden darf. Das Zi warnt, dass dadurch rund ein Drittel aller Hausarztpraxen mit unerwarteten Vergütungsausfällen rechnen müssten, da bisher etwa zwei Drittel aller Chroniker ausschließlich durch ihre Hausarztpraxis behandelt werden. Diese Umstellung könnte Umverteilungseffekte bei einem Gesamthonorarvolumen von 3,9 Milliarden Euro nach sich ziehen.
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Zudem könnte die Neuregelung, die eine jährliche Pauschale anstelle der bisher quartalsweisen Abrechnung vorsieht, zu Ungerechtigkeiten führen. Patienten, die nur einmal im Jahr vorstellig werden, würden potenziell das Dreifache der bisherigen Bezahlung auslösen, während häufigere Besuche finanziell nicht mehr attraktiv erscheinen.
Darüber hinaus weist das Zi auf Risiken der geplanten Einführung einer Vorhaltepauschale hin, die von bestimmten Strukturmerkmalen der Praxen abhängig gemacht werden soll. Die Folge: Je nach Erfüllung dieser Kriterien könnten bis zu 22.000 Praxen finanzielle Einbußen erleiden, was für einige existenzbedrohend sein könnte.
Dr. Dominik von Stillfried, Vorsitzender des Zi, kritisiert den Entwurf scharf und bezeichnet die geplante Vergütungsstruktur als potenziellen „Abriss der hausärztlichen Versorgung“. Die Reformpläne, so seine Hoffnung, sollten vom Gesundheitsminister noch einmal überdacht werden, um die Versorgung der Patienten nicht zu gefährden.
Forscher haben einen Hauttest entwickelt, der Alpha-Synuclein in der Haut nachweisen kann, welches vermutlich die Ursache für Krankheiten wie Morbus Parkinson und andere Synucleinopathien ist – und das ziemlich zuverlässig, wie eine aktuelle Querschnittsstudie zeigt.
Synucleinopathien, zu denen Morbus Parkinson, Lewy-Körperchen-Demenz, Multisystematrophie und das Bradbury-Eggleston-Syndrom (PAF) zählen, sind durch Ablagerungen von phosphoryliertem Alpha-Synuclein gekennzeichnet. Diese Ablagerungen führen zum Absterben von Nervenzellen, wobei die Symptome je nach betroffenem Bereich des Gehirns variieren.
Bereits vor einigen Jahren wurde entdeckt, dass das Alpha-Synuclein nicht nur im Gehirn, sondern auch in der Haut nachweisbar ist. Wie zuverlässig die Erkrankung durch einen Hauttest diagnostiziert werden kann, zeigt jetzt die Synuclein-One-Studie.
Das Ergebnis: Der Hauttest erzielte hohe diagnostische Trefferquoten. Bei 92,7 % der Parkinson-Patienten, 98,2 % der Multisystematrophie-Patienten, 96 % der Lewy-Körperchen-Demenz-Patienten und bei 100 % der PAF-Patienten konnte phosphoryliertes Alpha-Synuclein in der Haut festgestellt werden. Interessanterweise fiel der Test auch bei einem kleinen Prozentsatz von Personen ohne klinische Anzeichen einer Synucleinopathie positiv aus, was darauf hindeutet, dass sich diese Patienten möglicherweise in einem sehr frühen Krankheitsstadium befinden könnten.
Entwickelt wurde der Hauttest von Immunohistochemiker Ningshan Wang vom Beth Israel Deaconess Medical Center in Boston, wo bereits frühere Studien die Zuverlässigkeit des Tests zur Unterscheidung zwischen Morbus Parkinson und Multisystematrophie unter Beweis stellten.
Der Hauttest eröffnet möglicherweise neue Wege nicht nur für die Früherkennung, sondern auch für das Verständnis und die Behandlung von Synucleinopathien, da bereits vor dem Auftreten der ersten Symptome interveniert werden kann.
Eine Maus-Studie aus Kanada zeigt, dass sich eine Form von familiären Alzheimer bei einer Knochenmarkspende auf gesunde Nager übertragen kann. Müssen nun alle Spender getestet werden?
Menschen mit familiärem Alzheimer tragen eine mutierte Version eines von drei bekannten Risiko-Genen. Als Konsequenz kommt es zu einer erhöhten Produktion von Amyloid-ß-Peptiden und einem meist früheren Krankheitsbeginn bei den Betroffenen. Groben Schätzungen zu Folge betrifft diese Form rund ein Prozent aller Alzheimer-Erkrankungen. In einer Studie verwendeten Forscher Mäuse, die ein mutiertes menschliches Amyloid-Vorläuferprotein (APP) tragen, entnahmen ihnen Knochenmarkzellen und transplantierten diese in Wildtyp-Mäuse oder Mäuse, die gar kein APP-Gen haben (APP-Knock-Out). Die Empfängertiere zeigten laut der Autoren innerhalb von sechs bis neun Monaten pathologische Merkmale von Alzheimer, wie erhöhte Mengen an Amyloid-ß-Peptiden im Gehirn oder kognitive Beeinträchtigungen.
Die Forscher schlussfolgern, dass eine Stammzelltransplantation Krankheiten des ZNS effektiv auf gesunde Empfänger übertragen kann. In der Diskussion empfehlen sie, vorsorglich Spenderproben vor Gewebe-, Organ- oder Stammzelltransplantationstherapien sowie vor Bluttransfusionen auf vorliegende Risikogene zu untersuchen, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren.
Doch, ist diese Forderung richtig? „Das Paper ist für die Alzheimerforschung interessant, da es zeigt, dass nicht nur Hirn-interne Prozesse bei der Krankheit eine Rolle spielen, sondern dass auch von extern in das Hirn eingebrachte Faktoren die Entstehung von Alzheimer begünstigen können“, ordnet Prof. Thomas Schroeder von der Klinik für Hämatologie und Stammzelltransplantation des Universitätsklinikums Essen die Publikation ein. „Für die allogene Stammzelltransplantation spielt diese Beobachtung allerdings eher keine Rolle, so dass ich die Forderung der Autoren […] für nicht angebracht halte.“
Die familiäre Form des Alzheimers sei extrem selten und daher für den Alltag der Knochenmarks-Transplantation eher irrelevant. Prof. Nicolaus Kröger, Direktor der Klinik für Stammzelltransplantation am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hat Bedenken hinsichtlich der Forderungen aus dem Paper: „Eine Übertragung von anderen Erkrankungen vom Blut auf das Gehirn wurden beim Menschen bisher nicht beschrieben, es sei denn die Übertragung erfolgt über Viren/Prionen, die das Stammzellpräparat kontaminieren aber primär nicht Teil der Stammzellen sind.“ Die möglichen und im Manuskript beschrieben neurologischen Komplikationen nach Stammzelltransplantation würden sich zudem von der Alzheimer-Erkrankung unterscheiden.
Bildquelle: Milad Fakurian, Unsplash