In Deutschland finden sich viele invasive Arten – auch Heimtiere gehören dazu. Gelangen sie in die Natur, können sie der Biodiversität schaden. Um ihre Ausbreitung zu verhindern, stellen Verbände jetzt Maßnahmen vor.
Mit dem weltweiten Handel und Verkehr gelangen ab und zu Tier- und Pflanzenarten absichtlich oder unabsichtlich in neue Länder und Regionen. Leider haben einige dieser invasiven Arten unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensräume, heimische Arten und Ökosysteme zu schützen. Unter anderem sollen alle EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Aktionsplänen über die Prävention von invasiven Tieren und Pflanzen aufklären. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) beteiligen sich mit ihrer Expertise zum Heimtiersektor und unterstützen den Aktionsplan der Bundesregierung – insbesondere mit Informationsmaterial für Tierhalter.
Die meisten eingebrachten Tier- und Pflanzenarten überleben nicht in der neuen Umgebung. Aber bei geeigneten Umweltfaktoren ist es möglich, dass sie sich etablieren und Bestandteil des regionalen Ökosystems werden. Dies kann negative Konsequenzen für die einheimische biologische Vielfalt und damit verbundene Leistungen des Ökosystems wie Nahrung und Trinkwasser oder auch für die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Beispiele sind Waschbären, die bodenbrütende Vogelarten und heimische Amphibien gefährden, oder auch Wasserpflanzen aus Gartenteichen, die unter Umständen in einigen Flüssen und Seen Schaden anrichten.
Gebietsfremde Arten können über verschiedene Einbringungspfade in die Natur gelangen, beispielsweise durch das Anpflanzen von Ziergehölzen, den Transport von verunreinigtem Erdreich, Ballastwasser von Schiffen oder Anlagerungen am Schiffsrumpf, Fischerei- und Angelzubehör oder Schienen- und Straßenverkehrswege. Aber auch durch die Heimtierhaltung kann eine gebietsfremde Art in das Unionsgebiet eingeführt werden und gegebenenfalls in die Natur gelangen.
Viele Heimtiere wie Meerschweinchen, Goldhamster, Prachtfinken, Bartagamen, Leopardgeckos, rote Neons oder Guppys stammen ursprünglich nicht aus Europa und sind somit gebietsfremde Arten. Allerdings kommen viele aus tropischen und subtropischen Ländern und könnten in den natürlichen klimatischen Verhältnissen Deutschlands nicht überleben. In der aktuellen EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung sind daher nur wenige Heimtiere vertreten. Zudem werden die meisten Heimtierarten in geschlossenen Gehegen und Haltungseinrichtungen gehalten.
Dennoch sollte auch ein unbeabsichtigtes Einbringen gebietsfremder Arten in die Natur durch vorbeugende geeignete Haltungsstandards vermieden werden. Um Tierhalter über Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären, haben BNA und ZZF umfangreiches Informationsmaterial für beliebte Heimtiergruppen wie Amphibien und Reptilien, Säugetiere, Vögel, Wirbellose und Zierfische sowie für Aquarienpflanzen erstellt.
Die Verbände klären darüber auf, wie Tierhalter mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen und Verhaltensweisen verhindern, dass die Tiere ihre Gehege ungewollt verlassen. So sollten Tierfreunde Aquarienwasser in der Kanalisation und nicht in offenen Gewässern entsorgen. Gartenteiche mit bestimmten Fischen oder Wasserpflanzen können mit Netzen überspannt, Außenvolieren für Vögel oder Kleinsäuger mit Schleusen oder Vorhängen gesichert werden. Zudem helfen beispielsweise Fliegenschutzgitter an Fenstern und Türen, damit Amphibien, Reptilien und Heimvögel nicht aus der Wohnung entweichen.
Auf europäischer Ebene regelt die Verordnung (EU) 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 den Umgang mit invasiven Arten im Naturschutz. Die Verordnung trat am 1. Januar 2015 in Kraft und enthält rechtliche Vorgaben zur Prävention, zur Früherkennung und Beseitigung wie auch zum Management invasiver gebietsfremder Arten. Dabei steht ein einheitliches und konzertiertes Vorgehen aller EU-Mitgliedstaaten im Vordergrund.
Ein wichtiges Instrument ist die Unionsliste, eine Negativliste, in der invasive gebietsfremde Arten aufgeführt sind, deren negative Auswirkungen auf die Biodiversität als erheblich angesehen werden und die ein hohes länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial besitzen. Da die EU-Verordnung aber auch die Prävention der Einführung und Ausbreitung invasiver Arten zum Ziel hat, sind auf der Unionsliste ebenfalls Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die bisher im Gebiet der Union noch keine eigenständigen Populationen aufgebaut haben, aber hierzu – insbesondere unter Berücksichtigung des Klimawandels – in der Lage wären.
Die Bundesregierung ist nach der EU-Verordnung verpflichtet, in einem Aktionsplan zu beschreiben, wie die Einbringung gebietsfremder Arten in den unterschiedlichen Einbringungspfaden minimiert werden kann. Der Heimtierhalterverband BNA und der Verband der deutschen Heimtierbranche ZZF beteiligen sich als Kooperationspartner für den Einbringungspfad Heimtierhaltung am Aktionsplan.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF).
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