Es gibt eine neue QS-Regelung: Betriebe, die über längere Zeit schlechte Befunddaten aufweisen, werden künftig zu einer Tiergesundheitsberatung verpflichtet. Ab Mitte 2024 geht es in Schweinemastbetrieben los. Wie das abläuft, lest ihr hier.
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) führt erstmals eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für Betriebe ein, deren Befunddaten über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten in der Tiergesundheit dokumentieren. Ziel dieser neuen QS-Anforderung ist die nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit. So soll der Tierschutz gefördert und Risiken für die gesamte Branche weiter minimiert werden. Dabei kommen speziell geschulte Berater zum Einsatz. Sie erarbeiten mit den Schweinemastbetrieben individuelle Lösungen für eine anhaltende Verbesserung der Gesundheit der Tiere.
Die Tiergesundheitsberatung startet zunächst auf Basis der Befunddaten aus Schweinemastbetrieben. Auf lange Sicht will QS durch diese verpflichtende Beratung die Anzahl der Tierhalter, die ihre Qualitätsstandards nicht selbst regelmäßig kritisch überprüfen und verbessern, deutlich reduzieren, erläutert Dr. Alexander Hinrichs, QS-Geschäftsführer. Denn gerade diese Ausnahmen fallen oft negativ in den Medien auf und prägen ein völlig zu Unrecht schlechtes Image der gesamten Tierhaltung. Dem wolle QS mit einem Anstoß von außen als Hilfe zur Selbsthilfe vorbeugen. Bei der Entwicklung dieses Beratungsansatzes sei es wichtig, dass dieser auch von der Land- und Fleischwirtschaft mitgetragen wird.
Die Identifikation der zu beratenden Betriebe erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst bewertet QS die Betriebe anhand ihrer Schlachtbefunddaten. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich dabei über mindestens ein halbes Jahr. Die Daten der Tierhalter werden untereinander in ein Verhältnis gesetzt, um die negativen Ausreißer herauszufiltern.
Wenn sich bei einem speziellen Audit auf dem Betrieb der schlechte Eindruck aus den Befunddaten bestätigt, muss der Betrieb sich von geschulten Experten beraten lassen. Diese Berater sollen den Tierhalter bei der Verbesserung seiner betriebsindividuellen Schwachstellen unterstützen und mit ihm Lösungen für mehr Tiergesundheit erarbeiten.
Berater und Betriebsleiter sollen alle Ansatzpunkte für Verbesserungen betrachten. Dabei soll auch ein umfassender Ansatz zusammen mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt gefunden werden. Alle wichtigen Vereinbarungen werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das in der QS-Datenbank hinterlegt wird. Das Befunddatenmonitoring in der QS-Datenbank wiederum gewährleistet eine transparente und messbare Erfolgskontrolle über den gesamten Beratungsprozess. Betriebe, die sich einer Beratung verweigern oder trotz Beratung keinerlei Verbesserung in der Tiergesundheit erreichen, müssen mit Konsequenzen für die Lieferberechtigung in das QS-System rechnen.
Eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung der neuen Anforderung sind kompetente und praxisnahe Berater, betont Hinrichs. Die betroffenen Tierhalter müssen sich auf die von QS speziell geschulten Berater verlassen können. QS verlangt deshalb auch eine gezielte Zulassung der Berater. Die betroffenen Tierhalter können sich ihren Berater aus einer QS-Liste selbst auswählen. Sowohl die Tierärzteschaft als auch freie, unabhängige Berater kommen mit ihrer Expertise für diesen Beratungsprozess in Frage. Eine spezielle Schulung von QS ist für jeden Berater Pflicht. Die Schulungen sollen bereits in den kommenden Wochen starten, bevor Mitte des Jahres die ersten Berechnungen der Befunddaten erfolgen. Auf Basis dieser Berechnung wird dann über die Infobriefe informiert, welcher Betrieb ein Tiergesundheitsaudit benötigt und gegebenenfalls zur Beratung verpflichtet ist.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der QS Qualität und Sicherheit GmbH.
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