Die goldene 10.000-Schritte-Regel ist fürs Herz kein Muss, Lauterbach will Gesundheitssystem besser für militärische Konflikte wappnen und die Aorta wurde zum eigenständigen Organ gekürt. Diese und weitere News lest ihr hier im Schnelldurchlauf.
Bewegung ist gut fürs Herz. Deshalb sollte man bekanntlich 10.000 Schritte pro Tag gehen – oder etwa nicht? Für viele ist es eine Herausforderung, diese Schrittzahl in den Alltag zu integrieren, vor allem mit fortschreitendem Alter. Eine Studie, die jetzt im Journal JAMA Cardiology veröffentlicht wurde, könnte Erleichterung bringen: Es geht demnach auch mit weniger Schritten. Schon 3.000 Schritte pro Tag könnten im Alter ein angemessenes Ziel sein, wodurch sich kardiologische Risiken wie eine Herzinsuffizienz reduzieren lassen. Laut der Studie sind Ältere bereits mit 3.600 Schritten gut aufgestellt, denn so lässt sich das Risiko um 26 % senken.
Eine Herzinsuffizienz bei Erhalt der linksventrikulären Ejektionsfraktion (HFpEF) ist die häufigste Form der Herzinsuffizienz bei älteren Menschen und mit zunehmendem Alter erhöht sich die Prävalenz. Sie betrifft überwiegend Frauen, weswegen in der Kohortenstudie 5.951 Frauen zwischen 63 und 99 Jahren unter die Lupe genommen wurden.
Die Studie konnte zeigen, dass regelmäßige körperliche Aktivität und weniger Sitzen sinnvoll für die Primärprävention von Herzinsuffizienz bei älteren Frauen ist – auch weil es hierfür nur begrenzt Behandlungsmöglichkeiten gibt. Um einen reproduzierbaren Richtwert für das Maß an körperlicher Aktivität vorzugeben, haben sich die Autoren an der Schrittmessung orientiert. Die durchschnittliche Schrittzahl von Frauen in der genannten Altersgruppe in den USA beträgt 2.340. Bei bereits 2.500 Schritten pro Tag reduzierte sich das Risiko für HFpEF. Bei 3.600 Schritten sank das Risiko schließlich auf 25 bis 30 % – mit Blick auf kardiologische Risiken also deutlich leichter umzusetzen als die häufig empfohlenen 10.000 Schritte.
„Nichtstun ist keine Option“: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte an, das deutsche Gesundheitswesen besser für Krisen, Pandemien aber auch militärische Konflikte wappnen zu wollen. Aktuell gebe es in Deutschland „eine Gesetzeslücke, die wir angehen, um für einen Katastrophenfall oder sogar einen militärischen Bündnisfall – so unwahrscheinlich er ist – vorbereitet zu sein“. Er kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf für den Sommer an.
Die Ampelkoalition hatte bereits als Lehre aus der Corona-Pandemie vereinbart, das Gesundheitssystem besser für große Krisen zu rüsten. „Nach dem verbrecherischen russischen Angriff auf die Ukraine hat diese Herausforderung leider an Bedeutung gewonnen“, so Lauterbach. Sollte es zu einem Bündnisfall kommen, könnte Deutschland „zur Drehscheibe bei der Versorgung von Verletzten und Verwundeten auch aus anderen Ländern werden“.
Was soll das neue Gesetz konkret regeln? Lauterbach: „Im Krisenfall müsse jeder Arzt, jedes Krankenhaus, jedes Gesundheitsamt wissen, was zu tun ist. Wir brauchen klare Zuständigkeiten – etwa für die Verteilung einer hohen Zahl an Verletzten auf die Kliniken in Deutschland.“
Klar geregelt müssten auch die Meldewege und die Möglichkeiten von Patientenverlegungen im gesamten Bundesgebiet sein.
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Zuspruch für die Pläne gab es von Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen. Es brauche dringend ein landesweites Lagebild über die Kapazitäten und die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung. „Wir sollten tagesaktuell wissen, wie viel Verletzte oder Erkrankte können wir wo, wie, wann und wie lange versorgen“, schrieb er auf der Plattform X.
Vorwürfe kamen vom CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. Mit Blick auf drohende Krisen sei es absolut unverständlich, dass Lauterbach einen Strukturwandel zulasse, der dezentrale Versorgungseinrichtungen in der Fläche verschwinden lasse – gemeint ist die geplante Krankenhausreform. „Ohne Krankenhäuser in der Nähe stehen wir im Ernstfall hilflos da", so Holetschek.
Die Zahl der Long-Covid-Erkrankten geht deutlich zurück – darauf weisen zumindest Daten einer aktuellen Analyse der AOK hin. Demnach wurden im vergangenen Jahr deutlich seltener Krankschreibungen wegen Long Covid, Post Covid oder dem chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) eingereicht als in den Pandemie-Jahren 2021 und 2022. Anders sieht es bei der Anzahl an Fehltagen auf der Arbeit aus, mit durchschnittlich 36,6 Tagen liegen sie bei Betroffenen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Credit: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Laut der Analyse gab es im Dezember 2023 je 100.000 AOK-Versicherten noch 110 mit einer Krankschreibung wegen Post-Covid, Long Covid oder eines chronischen Erschöpfungssyndroms. Der Spitzenwert wurde im März 2022 mit 416 erwerbstätigen Versicherten erreicht.
Insgesamt waren knapp 2 Prozent der berufstätigen AOK-Versicherten bereits wegen Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung krangeschrieben. Betrachtet man ausschließlich die wegen einer akuten Covid-Erkrankung krankgeschriebenen Beschäftigten sind es noch mehr – von ihnen wurden etwa 3,3 Prozent mindestens einmal aufgrund von Corona-Spätfolgen arbeitsunfähig. Die wichtigsten Ergebnisse der Analyse im Überblick:
Fallen Betroffene wegen Long Covid aus, sind sie im Vergleich zu anderen Erkrankungen sehr lange aus dem Job raus. „Offenbar ist es in vielen Fällen eine Herausforderung, den Betroffenen wieder den Weg in den betrieblichen Alltag zu ebnen“, so Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).
Die Auswertung bestätigt frühere Analysen des WIdO, dass sowohl akute Covid-19-Infektionen als auch deren Spätfolgen am häufigsten unter Beschäftigten in Sozial- und Gesundheitsberufen diagnostiziert wurden. Krankschreibungen mit diesem Hintergrund kamen bei Berufen in der Ergotherapie mit 3,5 Prozent am häufigsten vor.
Mehr als ein Drittel aller Versicherten war seit Beginn der Pandemie bis einschließlich vergangenem Dezember mindestens einmal mit einer Coronainfektion krankgeschrieben. Im Vergleich zum Rekordjahr 2022 ist für 2023 ein leichter Rückgang bei den Krankschreibungen aufgrund einer Corona-Infektion zu erkennen.
Das sollten Ärzte sich merken: Die Aorta gilt künftig als eigenständiges Organ des Menschen. Das wurde jetzt in den Leitlinien zu aortenchirurgischen Behandlungen der Europäischen Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie (EACTS) und der US-amerikanischen Society of Thoracic Surgeons (STS) festgelegt. Die größte Arterie des Körpers wird so neben den anderen inneren Organen in die höchste Liga gehoben. Experten erwarten dadurch eine verbesserte Behandlung etwa von Patienten mit Aortenriss – aber auch weitreichende Konsequenzen von der Aufteilung medizinischer Fachbereiche bis zur Patientenversorgung.
„Die Anerkennung als Organ hebt die Aorta auf eine Stufe mit Herz, Lunge oder Gehirn. Das ist ein großer Schritt“, so Martin Czerny, Ärztlicher Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Universitäts-Herzzentrum des Universitätsklinikums Freiburg.
Bisher werden Erkrankungen der Aorta je nach Art und Lage in Kliniken entweder in der Herzchirurgie oder in der Gefäßchirurgie behandelt. „Die neuen Leitlinien empfehlen klar, die Versorgung der Aorta in einem eigenen Fachgebiet zu bündeln, natürlich in enger Abstimmung mit anderen Fachbereichen“, sagt Czerny, der an der Leitlinie beteiligt war. Am Universitätsklinikum Freiburg werde dieser Ansatz bereits seit Längerem praktiziert. „Ich bin mir sicher, dass sich dadurch die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Aortenriss und anderen schweren Erkrankungen verbessern wird.“ Die Leitlinien könnten aber auch Einfluss auf Inhalte des Medizinstudiums und der fachärztlichen Weiterbildung haben.
Bildquelle: Youcef Chenzer, Unsplash