Mitten in der parlamentarischen Sommerpause sorgten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband für eine Überraschung: Gemeinsam schlagen sie vor, den Kassenabschlag für Rx-Präparate dauerhaft bei 1,77 Euro einzuzementieren.
Kassenabschläge sorgten in der Vergangenheit für reichlich Ärger. Nach harten Verhandlungen, Schiedssprüchen und Klagen hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband Mitte 2013 doch noch verständigt. Ihr Kompromiss sah vor, für die Jahre 2009 und 2010 mit 1,75 Euro zu arbeiten. Gleichzeitig verständigten sich beide Parteien, keine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Darüber hinaus wurden Abschläge von 1,80 Euro für 2013 bis 2014 paraphiert, und ab 2015 sollte es mit 1,77 Euro weitergehen. Auf dieser Basis hätten ohne Gesetzesänderung weitere Gespräche stattfinden müssen – mit ungewissem Ausgang.
Um nicht wieder in einer misslichen Situation zu landen, haben beide Spitzenverbände jetzt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und weitere Gesundheitspolitiker kontaktiert. In ihrem Schreiben schlagen sie vor, das V. Sozialgesetzbuch, Paragraph 130, Absatz 1, anzupassen: „Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel für Abgaben ab dem 1. Januar 2015 einen Abschlag von 1,77 Euro je Arzneimittel, für sonstige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 5 vom Hundert auf den für den Versicherten maßgeblichen Arzneimittelabgabepreis.“
Das heißt im Klartext, künftig könnten Honorare auf dem kleinen Dienstweg nur noch über die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) angepasst werden. Aus Sicht beider Spitzenverbände ist das verständlich, um nicht wieder in jahrelangen Streit zu geraten. Ob der DAV Kollegen damit einen großen Gefallen getan hat, bleibt fraglich: Apotheker kritisieren den Wert von 1,77 Euro an sich, aber auch den Verlust einer wichtigen Stellschraube. Auch die AMPreisV ist nicht ohne Sprengstoff. Zuletzt hatten der DAV und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium verschiedene Ansichten, welche Daten als Grundlage heranzuziehen sind. Bleibt noch die Idee, apothekerliche Honorare engmaschiger zu dynamisieren.