Ärzte und Apotheker kämpfen mit Störungen beim E-Rezept, neue Studie zu RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab bei Babys und für die Pflege fließt jetzt mehr Geld – zufrieden sind Experten trotzdem nicht. Diese News lest ihr hier im Schnelldurchlauf.
Der flächendeckende Start für das E-Rezept in Praxen und Apotheken lief alles andere als reibungslos – die technischen Störungen reißen nicht ab. Nachdem direkt zum Start am Dienstag (2. Januar 2024) Störungen beim Einlösen von E-Rezepten für Versicherte der BKK, IKK und DAK über die Gematik-App bekannt geworden waren, kam es gestern zu weiteren Ausfällen. Beide Probleme konnten bislang nicht vollständig behoben werden, heißt es von der Gematik.
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP Andrew Ullman spricht derweil von einem „Fehlstart”. „Erhalte von meinen ärztlichen Kolleginnen & Kollegen heute gehäuft Beschwerden, dass die Telematik inkl. E-Rezept nicht funktionieren. Hier bitte rasches Beheben, ansonsten muss es ein Moratorium geben”, schreibt er auf der Plattform X. Er bleibe dennoch optimistisch – ob Ärzte und Apotheker das im Alltag noch lange bleiben können, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
Mit der aktuellen Störung war zeitweise „kein Zugriff auf das E-Rezept über die E-Rezept-App mit Anmeldung über die Versicherten-Apps für Versicherte der AOK möglich“, so die Gematik. Grund dafür ist ein Problem, das die von IBM betriebene sektorale IDP betrifft. Es handelt sich dabei um den sogenannten Identity Provider, sprich den Dienst, der die digitalen Identitäten erstellt und verwaltet. Bislang war die Korrektur nur in Teilen erfolgreich. „Für Nutzer von Android Mobiltelefonen funktioniert die Anmeldung in der E-Rezept-App über die Versicherten App der AOK. Nutzer von iOS Smartphones müssen aufgrund ‚gecachter‘ Daten die E-Rezept-App und AOK App neu installieren oder auf das Auslaufen des Caches warten.” Das soll laut Gematik im Laufe des Donnerstags (4. Januar 2024) passiert sein.
An ein E-Rezept sollten Versicherte aber in jedem Fall kommen: Die Einlösewege für das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Papierausdruck sind nicht von dem Problem nicht betroffen.
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Die Gematik arbeitet nach eigenen Angaben zur Zeit „mit Hochdruck” an Lösungen. Ärzten und Apothekern bleibt nichts anderes übrig, als den aktuellen Stand zu Störungen zu verfolgen. Dazu können Sie den Messengerdienst WhatsApp nutzen: Die Gematik bietet dort einen eigenen Kanal an, um schnell und unkompliziert auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen. Eine Anleitung dazu findet ihr unter diesem Link.
Der monoklonale Antikörper Nirsevimab ist seit Herbst 2023 in Deutschland zum Schutz von Säuglingen vor der Infektion mit dem Respiratorischen Synzytialvirus (RSV) erhältlich. Bislang wird er hierzulande jedoch nur bei Babys mit hohem Risiko eingesetzt, etwa bei Frühgeborenen oder bei Kindern mit vorliegendem Herzfehler. Die randomisierte HARMONIE-Studie, die im NEJM erschienen ist, hat jetzt den Nutzen von Nirsevimab in der Breite untersucht.
Rund 8.000 Säuglinge in Frankreich, Großbritannien und Deutschland erhielten dazu vor ihrer ersten RSV-Saison entweder Nirsevimab oder keine Prophylaxe. Von den Kindern, die Nirsevimab erhielten, mussten 11 (0,3 %) wegen einer RSV-assoziierten Infektion der unteren Atemwege ins Krankenhaus eingeliefert werden, verglichen mit 60 (1,5 %) derjenigen, die keine Prophylaxe erhielten. Das entspricht einer Wirksamkeitsrate von 83,2 % (KI 95 %: 67,8–92,0. p < 0,001). Vor schweren Verläufen inklusive zusätzlicher Sauerstoffgabe schützte der Antikörper zu 75,7 %.
Neben Nirsevimab gibt es noch weitere Mittel zur RSV-Prophylaxe bei Säuglingen: den Antikörper Palivizumab, der ebenfalls zur passiven Immunisierung eingesetzt wird, sowie den Impfstoff Abrysvo® zur aktiven Immunisierung von Schwangeren. Die STIKO hält sich allerdings noch mit offiziellen Empfehlungen zurück (wir berichteten). Wie Prof. Klaus Überla, Sprecher der STIKO-AG Respiratorische Synzytialviren erklärte, ist aber mit einer Empfehlung „im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen“.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr. Aktuell steht man bei rund 5 Millionen Pflegebedürftigen, die in (16.100) Einrichtungen, von ambulanten Pflegediensten oder von Angehörigen versorgt werden. Im vergangenen Jahr beschloss das BMG das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das schrittweise die Situation der Pflegebedürftigen wie Pflegenden verbessern sollte (wir berichteten). Zum 1. Januar greift nun der zweite Schritt, der mit der Anhebung des Pflegegeldes darauf zielt, die steigenden Kosten für alle Beteiligten im Griff zu behalten.
Insgesamt sollen über die Reform Mittel in Höhe von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt und so auch die Pflegeversicherung bis 2025 gesichert werden. Für Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden, bedeutete das zum 1. Januar nun konkret eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent. Ebenfalls um 5 % erhöht wurde die Finanzierung von ambulanten Sachleistungen durch Pflegedienste, wobei sich diese je nach Pflegegrad auch unterscheiden können.
Daneben wurden nun auch die Eigenkostenanteile für Pflegebedürftige in Heimen angepasst. So wurden die Leistungszuschläge für pflegebedingte Kosten je nach Aufenthaltsdauer um 5 bis 10 % erhöht. Die Reformansätze stellten die erste strukturelle Finanzunterstützung seit 7 Jahren dar.
Und doch reicht es nicht – wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert. Vorstand Eugen Brysch hält die Hilfen für wirkungslos: „Die sich auftürmende Kostenlawine begräbt die über vier Millionen pflegebedürftigen Menschen daheim.” Mit Blick auf Preissteigerungen der vergangenen Monate, weiter steigende Löhne und Energiekosten, können die Maßnahmen nicht einmal dies ausgleichen. So fordert die Stiftung, dass Lauterbach dafür sorgen müsse, dass die Erhöhung des Pflegegelds dem Grundbedarf der Hilfsbedürftigen gerecht werde.
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