Jede vierte Tablette in Deutschland wird halbiert oder geviertelt. Professor Dr. Klaus Langer hat jetzt untersucht, wie präzise sich Tabletten tatsächlich teilen lassen. Das Ergebnis: Bei geteilten Tabletten erhalte der Patient die Arzneiform vielfach in einer höheren Schwankungsbreite.
Für die Teilung von Arzneimitteln, die dafür zumeist mit Bruchkerben versehen werden, gibt es drei gute Gründe, erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. „Die Teilung ermöglicht eine abgestufte und individuelle Anpassung der Dosis. Bei Patienten mit Schluckbeschwerden kann das Teilen die Einnahme einer Tablette erheblich vereinfachen. Und gerade bei hoch dosierten Medikamenten sparen die Krankenkassen durch teilbare Arzneimittel Kosten ein.“
Bei der Studie ist aufgefallen, dass beim Halbieren von Tabletten die Schwankungen deutlich geringer ausfallen als beim Vierteln, denn, so Professor Langer: „Viele Tabletten lassen sich schlichtweg noch halbwegs sauber halbieren. Doch will man sie vierteln, zerbröseln sie regelrecht. Da ist die eingenommene Dosis irgendwann nur noch Glücksache.“
Während manche Tabletten trotz Teilung ihre Wirkung behalten, gibt es auch Arzneiformen, die man auf keinen Fall teilen darf: „Es gibt beispielsweise Arzneimittel, die mit einer extra Schutzschicht ummantelt sind, damit sie den Magen „überstehen“ und erst später wirken“, sagt Angelika Plaßmann, Sprecherin der Münsteraner Apothekerschaft, „wer hier teilt, verletzt die Schutzschicht und der Wirkstoff kann nicht mehr dort wirken, wo er gebraucht wird.“ Das gelte auch für Kapseln und Dragees. Ein konkretes Ergebnis der Studie ist ein Informationsblatt für Apotheken und Arztpraxen, das die Apothekerkammer in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Langer und Dr. Ute Stapel erarbeitet hat. Es kann bei Bedarf unter info@akwl.de abgerufen werden.