Hauterkrankungen, besonders Handekzeme, gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Mit der richtigen Hautpflege vermeiden Betroffene die Zerstörung schützender Fettschichten – und können im Beruf bleiben.
„Ein Handekzem entsteht durch ein Missverhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit und der Belastung der Haut, also zwischen der Fähigkeit der Haut, sich selbst einzufetten und allen entfettenden Aktionen, die Betroffene ihrer Haut zumuten – allen voran der Wasserkontakt verbunden mit Seife“, erläutert der Bremer Hautarzt Dr. Uwe Schwichtenberg, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD). Besonders hautbelastend sind das Friseurhandwerk, die Pflegeberufe, aber auch Metall- und Bauberufe sowie Tätigkeiten in der Landwirtschaft.
Wichtigste Maßnahme, um einem Handekzem vorzubeugen: das regelmäßige Eincremen der Hände. „Nicht viel, sondern oft eincremen, ist der Schlüssel zum Erfolg“, betont Dr. Schwichtenberg. Außerdem sollten die Hände, wenn möglich, lediglich desinfiziert statt mit Seife gewaschen werden. Der Alkohol im Desinfektionsmittel löst nur die oberflächlichen Fette auf der Haut. Wenn er verdunstet, verbleibt genügend Fett auf der Haut zurück. Seife wäscht hingegen dauerhaft die schützenden Fette aus der Hornschicht der Haut heraus.
Ist die Hautbarriere erst einmal gestört, beispielsweise durch immer wiederkehrende Feuchtigkeit der Hände, kommt es zunächst zu leichter Schuppung und Trockenheit, möglicherweise auch schon zu einer Rötung der Haut – häufig zuerst an den Fingerzwischenräumen. Bereits bei diesen ersten Symptomen sollten Betroffene einen Dermatologen aufsuchen. „Beim Termin in der dermatologischen Praxis sollte unbedingt daran gedacht werden, der Ärztin oder dem Arzt mitzuteilen, welche Arbeit man verrichtet und mit welchen Substanzen man regelmäßig in Berührung kommt. Das hilft uns bei der Diagnose sehr gut weiter“, so Schwichtenberg.
Liegt ein beruflicher Hintergrund der Beschwerden vor, können Hautärzte die gesetzliche Unfallversicherung einschalten. Übernimmt die Unfallversicherung die Behandlung, stehen Patienten eine umfassendere Versorgung zu als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. So wird beispielsweise auch individuell angepasste Hautpflege durch die gesetzliche Unfallversicherung erstattet, ohne dass Rezeptgebühren anfallen. Außerdem werden Hautschutzseminare und auch eine stationäre „Hautkur“ angeboten. Der Hautzustand der Patienten lässt sich in vielen Fällen mit Schulungs- und Präventionsmaßnahmen stark verbessern. Ziel ist es, die Betroffenen in ihrem angestammten Job zu halten, was häufig gelingt.
„Für die Behandlung berufsbedingter Handekzeme stehen uns sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung – von der Prävention über arzneimittelhaltige Cremes bis hin zu systemischen Therapien als Tabletten oder Spritzen bei besonders schweren Krankheitsverläufen“, erklärt Schwichtenberg. Hinzu kommt: Auch die Anerkennung der Beschwerden als Berufskrankheit (BK 5101) bedeutet heute nicht mehr, dass der Beruf unbedingt aufgegeben werden muss. Dieser sogenannte Unterlassungszwang ist Anfang 2021 weggefallen. Durch die neue Gesetzesregelung erhalten Patienten nicht nur früher rechtsverbindlich eine Behandlung über die Unfallversicherung, sondern gegebenenfalls auch einen Anspruch auf eine Rente je nach Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen.
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