Pluvicto® ist die neue Hoffnung für Prostatakrebs-Patienten. Doch vor einer Behandlung ist eine PSMA-Bildgebung notwendig. Nun ist auch geregelt, wie diese abgerechnet werden kann.
Im Dezember 2022 wurde Pluvicto® zugelassen. Es ist ein radioaktives Medikament gegen metastasierte, kastrationsresistente Prostatakarzinome, welche positiv für das Prostata-spezifische-Membranantigen (PSMA) sind. Solche Karzinome werden gängigerweise zuerst mit einer Hormonblockade und Chemotherapie behandelt. Nicht immer lässt sich die Erkrankung dadurch aber in den Griff bekommen und für genau solche Fälle bietet Pluvicto® eine Alternativ-Behandlung.
Bevor eine Pluvicto®-Behandlung begonnen werden kann, ist allerdings eine Indikationsstellung in Form einer PSMA-Bildgebung notwendig. Anders als die Behandlung selbst kann diese Bildgebung ambulant durchgeführt werden. Sie besteht aus einer PSMA-Positronenemissionstomographie (PET) in Kombination mit einem CT.
Der Bewertungsauschuss (BA) der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) hat nun zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Abschnitt 34.7 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen, um die Bezahlung der Indikationsstellung zu regeln. Diese traten zum 1. Oktober in Kraft.
Fand in demselben Quartal bereits ein CT statt, muss lediglich eine PSMA-PET durchgeführt werden. Diese kann über die GOP 34720 abgerechnet werden, welche mit 4.456 Punkten bzw. 512,06 Euro abgerechnet wird. Muss sowohl ein CT, als auch eine PSMA-PET gemacht werden, wird über die GOP 34721 abgerechnet, deren Vergütung bei 5.653 Punkten bzw. 649,61 Euro liegt.
Zusätzlich gibt es eine neue Kostenpauschale für entstehende Sachkosten bei der PSMA-PET. Diese beträgt 1.100 Euro und läuft unter der GOP 40585. Aktuell ist nur ein Ligand für diese Untersuchung zugelassen (Ga-68-PSMA-Ligand). Werden zukünftig weitere Liganden zugelassen, wird der BA diese Pauschale erneut prüfen.
Neben den GOP muss nun auch noch die Qualitätsvereinbarung aktualisiert werden, sodass sie ausdrücklich das Verfahren PSMA-PET/CT umfasst. Dafür ist jetzt bis zum 1. April 2024 Zeit.
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Bildquelle: Unsplash, Marek Studzinski