Immer wieder landen Arzneimittel, Rezepturchemikalien oder Medizinprodukte aus dubioser Quelle bei eBay. Dagegen setzt sich die Freie Apothekerschaft zur Wehr – und erreicht mittlerweile Politiker in Berlin. Bis der Gesetzgeber einschreitet, wird es aber noch dauern.
3 – 2 – 1 – Gefahr: Unter diesem Motto könnte der Verkauf von Medikamenten, Chemikalien oder Medizinprodukten beim Online-Auktionshaus eBay stehen. In vielen Fällen versuchen Privatpersonen oder dubiose, hierzulande nicht registrierte Anbieter, das schnelle Geld zu machen. Dagegen setzt sich die Freie Apothekerschaft zur Wehr.
Eigentlich ist die Sache recht klar geregelt. Im Arzneimittelgesetz, Paragraph 9, steht zu lesen: „Arzneimittel dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden, der seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (...).“ Ergänzend kommt Paragraph 43 hinzu, um die Apothekenpflicht zu definieren. Schön und gut, nur interessieren sich Verkäufer bei eBay nicht für diese Passagen. Rechtsanwälte sind mit der Thematik schlichtweg überfordert – und stellten viele Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.
Das Problem bleibt trotzdem. Von Atovaquon bis Xeristar – laut der Freien Apothekerschaft landeten mehr als 400 verschreibungspflichtige Arzneimittel in Online-Auktionen. Teilweise wurde das Verfallsdatum überschritten, in anderen Fällen bestanden Zweifel an der ordnungsgemäßen Lagerung. „Die Politik muss nun umgehend dafür sorgen, dass diese kriminellen und rechtswidrigen Machenschaften auf Dauer unterbunden werden“, heißt es in einer Erklärung. „Hier ist der Deutsche Bundestag mit allen Abgeordneten gefordert.“ Kollegen scheiterten zwar mit einer Petition zum Thema. Trotzdem empfing Stefan Schwartze (SPD), Obmann des Petitionsausschusses, Reinhard Rokitta von den Freien Apothekern.
Ziel war, Volksvertretern die Tragweite des Problems zu verdeutlichen. Das betrifft nicht nur pharmazeutische, sondern auch sozialrechtliche Aspekte. Freie Apotheker prangern an, es würden Präparate versteigert, die Krankenkassen bezahlt hätten – ein Schaden für alle Versicherten. Jetzt fordert Rokitta, Portalbetreiber selbst in die Verantwortung zu nehmen und haftbar zu machen. Darüber hinaus schlägt er vor, User müssten schon beim Einstellen die jeweilige PZN eingeben – ähnlich der ISBN beim Verkauf von Büchern. Mit dem Dialog ist ein erster Schritt gelungen. Politiker haben zwar andere Sorgen, werden aber früher oder später Stellung beziehen müssen.