Am 1. Januar 2015 wird es ernst: Alte Versichertenkarten verlieren ihre Gültigkeit und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird zur Pflicht. Apotheker befürchten Ärger bei Verschreibungen zum Jahreswechsel. Der GKV-Spitzenverband dementiert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband machen Nägel mit Köpfen: Zum Jahreswechsel werden alte Versichertenkarten endgültig Makulatur, und Patienten müssen ihre eGK vorweisen. „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die „alte“ Krankenversichertenkarte abrechnen zu können“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Apotheker befürchten, dass ein reibungsloser Übergang misslingt, und Kassen in gewohnter Manier retaxieren.
Zum Hintergrund: Kollegen erinnern sich noch gut an den Jahreswechsel 2013/2014, als die eGK für große Unsicherheiten sorgte. Einzelne Kassen teilten mit, Altrezepte würden nicht mehr erstattet, sprich retaxiert. Sie mussten schnell zurückrudern, schließlich haben Apotheker sozialrechtlich keine Prüfpflicht der Versichertennummer. Damals sprach der GKV-Spitzenverband ein Machtwort und sorgte für Klarheit. Um ähnliche Situationen zu vermeiden, heißt es jetzt, dass alle Rezepte, die bis zum Jahresende ausgestellt würden, ihre Gültigkeit behielten. Ob Versicherte ihre alte Karte oder die neue eGK beim Arztbesuch vorgezeigt haben, ist damit irrelevant.
Rein technisch betrachtet, sieht die Sache weniger gut aus. „Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht“, stellt die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, klar. Details nennt sie nicht, und so müssen Versicherte auf Zusatzfunktionen wie elektronische Rezepte oder Notfalldatensätze noch länger warten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht das mit gemischten Gefühlen – und droht mit gesetzlichen Regelungen, sollte die Selbstverwaltung nicht Land gewinnen. Ohne vollständige Datensätze wird es schwierig, ein systematisches Medikationsmanagement aufzubauen, wie im Zukunftskonzept „Apotheke 2030“ vorgesehen.