Für Menschen, die mit Depression leben, gibt es künftig eine weitere Behandlungsoption: Sport. Wie Bewegung Psychotherapien nicht nur ergänzen, sondern ersetzen könnte, lest ihr hier.
Schätzungen zufolge sind allein in Deutschland mehr als fünf Millionen Menschen von Depression betroffen – und die Zahlen steigen weiter. Doch auf eine Psychotherapie muss man in der Regel monatelang warten, außerdem bietet sie nicht für jede Person die geeignete Behandlung. Um das zu ändern, haben Studienleiter Prof. Michael Rapp und Dr. Andreas Heißel von der Universität Potsdam gemeinsam mit weiteren Wissenschaftlern untersucht, wie diese Versorgungslücke mit Sporttherapie geschlossen werden kann.
Der Vorteil: Sporttherapie und Gesundheitssport sind schnell und niedrigschwellig verfügbar. Was bislang fehlte, war der Nachweis eines in der Versorgung erprobten Sporttherapie-Programms. Deshalb haben die Forscher eine Untersuchung zu Sport-/Bewegungstherapie bei Depression (STEP.De) auf den Weg gebracht. Fast 400 Patienten haben dabei zur Behandlung einer leichten bis mittleren Depression entweder Sport- oder Psychotherapie erhalten. Wichtig war: Auch die Sporttherapiegruppe wurde von Psychotherapeuten begleitet.
Das Ergebnis war sehr deutlich, wie Heißel zusammenfasst: „Beide Therapien haben sich als hochwirksam erwiesen – und als durchaus ebenbürtig, auch sechs Monate später. Überrascht hat uns, dass von denen, die eine Sporttherapie durchliefen, anschließend nur noch etwa 20 Prozent eine Psychotherapie begannen.“ Im Umkehrschluss mussten 80 Prozent der Patienten nach den vier Monaten Sporttherapie nicht weiter behandelt werden, während die Psychotherapie in den meisten Fällen weiterlief.
G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken sagt: „Die Ergebnisse der STEP.De-Projektstudie sind so überzeugend, dass wir uns als Innovationsausschuss ganz klar für einen Transfer in die Regelversorgung aussprechen.“
Der Innovationsausschuss hat beim Projekt STEP.De erstmals festgestellt, dass der G-BA für die Überführung der Ergebnisse in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist. Mit dieser Entscheidung geht er nochmals über die bisher beschlossenen Empfehlungen an den G-BA, eine Berücksichtigung zu prüfen, hinaus. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist der G-BA nunmehr verpflichtet, die erfolgreich erprobte neue Versorgungsform innerhalb von zwölf Monaten durch die Anpassung der Richtlinien in die Regelversorgung aufzunehmen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Universität Potsdam.
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