Seit 2011 wurde die Abgabe von Antibiotika in der Tiermedizin um knapp 70 % reduziert. In einigen Wirkstoffklassen ist der Wert so niedrig, wie seit vielen Jahren nicht mehr.
Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist im Jahr 2022 erneut deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden insgesamt 540 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben. Dies sind mehr als 10 % weniger als im Vorjahr, in dem der Rückgang gegenüber 2020 14,3 % betrug. Im Vergleich zu 2011– dem ersten Jahr der Erfassung der Antibiotika-Abgabemengen – bedeutet dies eine Reduzierung der insgesamt abgegebenen Antibiotikamenge um 68 %.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 540 Tonnen Antibiotika von pharmazeutischen Herstellern und Inhabern einer Großhandelsvertriebserlaubnis an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die größten Mengen entfallen – wie in den Vorjahren – auf Penicilline und Tetrazykline, gefolgt von Sulfonamiden, Makroliden und Polypeptidantibiotika. Für die Mengen abgegebener Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Polypeptidantibiotika, welche von der WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuft werden, sind im Vergleich zum Vorjahr erneut Rückgänge zu verzeichnen. Die Menge der abgegebenen Makrolide blieb auf stabilem Niveau (46 t).
Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Colistin sind auch nach der Kategorisierung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) nur beschränkt in der Tiermedizin einzusetzen. Alle erfassten Abgabemengen dieser Wirkstoffklassen sind auf dem niedrigsten Wert seit 2011. Entsprechend der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission soll der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwischen 2018 und 2030 europaweit um 50 % gesenkt werden. In Deutschland konnten die Verkäufe von Antibiotika in der Tiermedizin in den Jahren 2018 bis 2022 bereits um 25 % reduziert werden.
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Behandlung verschiedener Heim- oder Nutztierarten zugelassen ist. Das seit Januar 2022 anzuwendende Tierarzneimittelrecht sieht jedoch vor, dass künftig auch die Anwendungen antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren erfasst werden. Gemäß § 56 Tierarzneimittelgesetz in Verbindung mit Artikel 57 der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 werden die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) bereits seit Januar 2023 erfasst, weitere Tierarten werden stufenweise ab 2025 folgen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
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