Aggressive Hunde mit lustigen Hüten, wunde Stellen durch Erziehungsgeschirr und verschluckte Kleinteile: Tierschutzwidriges Zubehör ist gefährlich – und nicht reguliert. Was ihr euren Patientenbesitzern mit auf den Weg geben solltet, lest ihr hier.
Die Familie bekommt vierbeinigen Zuwachs. Aber ein neues Haustier bringt auch viele neue Herausforderungen. Insbesondere unerfahrene Besitzer können hier große Fehler machen – die auch tierschutzrechtlich relevant sind. Da es keine Zulassungspflicht für Tierzubehör gibt, findet man häufig Produkte, die tierschutzwidrig sind. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat deswegen ein Merkblatt erstellt, in dem sie potenziell gefährliches sowie verbotenes Zubehör auflistet. Auf welche Punkte ihr in eurer Praxis achten und wovon ihr euren Patientenbesitzern abraten solltet, haben wir für euch zusammengefasst.
Ihr könnt unerfahrenen Patientenbesitzern auch bei der Auswahl von Spielzeug für die neuen Familienmitglieder helfen. Das Spielzeug sollte aus robusten, nicht giftigen Materialien bestehen und keine verschluckbaren Applikationen oder Kleinteile haben. Auch die Größe des Spielzeuges ist wichtig: Ist der Ball zu klein, kann er verschluckt werden (Erstickungsgefahr). Ist er zu groß, sodass er nicht in den Mund genommen werden kann, kann das Frust auslösen.
Abgesehen von Mänteln zum Schutz vor Witterung dürfen Hunden keine Verkleidungen angezogen werden. Hüte, Tutus und andere Kostüme dienen ausschließlich der Belustigung der Besitzer und sind daher tierschutzwidrig. Die Verkleidung stört die innerartliche Kommunikation und der ausgelöste Stress kann im schlimmsten Fall zu Aggressionen führen.
Es gibt vieles zu beachten, wenn ein Tier in die Familie aufgenommen wird. Dabei ist es wichtig, dass Tierärzte ihren Patientenbesitzern unter die Arme greifen und mit gutem Rat zur Seite stehen. Eine Aufklärung ist sehr wichtig, da der Verkauf von tierschutzwidrigen Produkten nicht reguliert ist und sogar verbotenes Zubehör ohne jegliche Deklaration verkauft wird.
Das Merkblatt soll das Erkennen von tierschutzwidrigem Zubehör erleichtern. Die Autoren weisen außerdem darauf hin, dass der TVT anbietet, nach einer Meldung von tierschutzwidrigem Zubehör die Verkäufer zu kontaktieren und auf den Verstoß hinzuweisen.
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