Cannabis-Ersatzmittel, sprich „Legal Highs“, fallen laut EuGH nicht unter den Arzneimittelbegriff. Die fatale Konsequenz: Jede Kräutermischung muss separat untersucht und bewertet werden. Politikern gefällt diese Praxis nicht. Sie empfehlen, ganze Substanzklassen zu verbieten.
Am 10. Juli 2014 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klartext: Kräutermischungen, die als Cannabisersatz im Handel sind, fallen nicht unter die europäische Arzneimittelrichtlinie und lassen sich nicht auf diesem Wege verbieten. Europas oberste Richter argumentierten, Legal Highs würden „nicht zu therapeutischen, sondern ausschließlich zu Entspannungszwecken“ konsumiert. Arzneimittel seien hingegen der Gesundheit „unmittelbar oder mittelbar zuträglich“. „Damit wurde der bisherigen Rechtsauffassung der Bundesregierung und deutscher Gerichte widersprochen“, kritisieren Vertreter der Linken.
Zuvor waren Einzelhändler in Deutschland aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Rechenschaft gezogen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob entsprechende Urteile notgedrungen auf – und hat jetzt ein großes Problem: Kommen psychotrope Substanzen nicht in den Anlagen I bis III zum BtMG vor, wird es mit der Ahndung entsprechender Delikte laut EuGH schwierig. Tauchen neue Substanzen auf, müssten diese per Eilverordnung aufgenommen werden – ein Wettlauf zwischen Hase und Igel. Politiker der Linken fragten jetzt nach, ob „Legal Highs“ möglicherweise im Sinne des Wortes als legal einzustufen seien.
Grund genug für die Bundesregierung, nach europäischen Schlupflöchern zu suchen, um Drogengeschäften doch noch Herr zu werden. Ihre Strategie: Behörden hätten bei jedem Einzelfall die Möglichkeit, zu prüfen, ob das Arzneimittelgesetz (AMG) greife. Verstöße gegen tabak- oder lebensmittelrechtliche Normen halten sie ebenfalls für denkbar. Auf Dauer entsteht dadurch ein immenser Aufwand.
Um Gesetzeslücken zu schließen, hat die Bundesregierung eine Idee. Sie will in die Anlagen zum BtMG künftig Stoffklassen – beispielsweise Cannabinoide – anstelle von einzelnen Substanzen aufnehmen. Diese Regelung müsse naturwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, schreiben Regierungsvertreter in ihrer Antwort. Europäische Politiker versuchen eher, neue Stoffe vom Markt zu nehmen und anschließend zu bewerten. Von diesem risikobasierten Modell halten deutsche Gesundheitspolitiker nichts.