Konversionsbehandlungen, welche die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität unterdrücken oder ändern sollen, sind trotz Schutzgesetz immer noch präsent. Betroffene berichten vermehrt von queerfeindlichen Therapieansätzen.
Pseudo-Therapien, welche die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität unterdrücken oder ändern sollen – sogenannte Konversionsbehandlungen – sind auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor solchen Behandlungen (KonvBehSchG) noch immer präsent. Das zeigen die ersten Ergebnisse einer Online-Befragung, die Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland erhebt. Die Daten stammen unter anderem von einer Fachkräftebefragung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).
„Konversionsbehandlungen können einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit darstellen“, sagt Prof. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA. „Die neuesten Forschungsergebnisse verdeutlichen, wie wichtig verlässliche und persönliche Unterstützungen wie die Angebote von LIEBESLEBEN sind, um Betroffene besser zu schützen.“ Die BZgA-Initiative LIEBESLEBEN bietet auf Grundlage des Gesetzes ein Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor Konversionsbehandlungen und zur Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt.
Die Befragung ist eine der ersten systematisierten Erhebungen zum Thema Queerfeindlichkeit mit dem Fokus auf sogenannte Konversionsbehandlungen in Deutschland. Beteiligt haben sich über 3.500 Personen zwischen 18 und 70 Jahren, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, nicht-binär*, aromantisch, asexuell oder als Teil dieser Community verstehen. Einen Einblick in die Perspektive der Fachkräfte auf das Thema geben zudem Befragungsdaten, die im Auftrag der BZgA vom UKE erhoben wurden. Befragt wurden rund 600 Psychotherapeuten sowie Seelsorger in Hamburg und Schleswig-Holstein nach ihrer Einstellung und ihren Erfahrungen zu sogenannten Konversionsbehandlungen sowie dem KonvBehSchG.
Die Ergebnisse der beiden Forschungsprojekte zeigen, wie präsent queerfeindliche Haltungen sind und dass auch Konversionsbehandlungen nach wie vor ein Thema sind. Ein Großteil der befragten Fachkräfte begrüßt das Schutzgesetz, dennoch hatte rund ein Viertel (23 %) der befragten Seelsorger Kenntnis von Konversionsbehandlungen, die zum Teil auch nach Inkrafttreten des Gesetzes stattfanden.
Dies deckt sich mit Angaben aus der queeren Community in einer Online-Befragung: So wurden bis zu über einem Drittel der Befragten Handlungen vorgeschlagen, um ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität zu ändern (29 %/29 %) beziehungsweise zu unterdrücken (32 %/43 %). Nicht immer werden Konversionsbehandlungen als solche erkannt: Bis zu einem Viertel der Befragten war sich unsicher, ob ihnen jemals nahegelegt wurde, ihre Geschlechtsidentität oder ihre sexuelle Orientierung zu unterdrücken (25 % bzw. 22 %) oder zu ändern (20 %/17 %).
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Mehr Informationen zur Befragung findet ihr hier.
Bildquelle: Raphael Renter, unsplash.