Zur Erfüllung eines Kinderwunsches nach einer keimzellschädigenden Therapie können Patientinnen eine Kryokonservierung beanspruchen – und das auf Kosten der Krankenkasse. Ab dem 1. Juli kann die Behandlung übernommen werden.
Schwere Erkrankungen, die eine Chemo- und Strahlentherapie erfordern, können die Keimzellen nachhaltig schädigen. Patientinnen mit Kinderwunsch können daher eine Kryokonservierung in Erwägung ziehen: Die Entnahme und Aufbewahrung von Eizellen vor einer keimzellschädigenden Therapie, die später für eine künstliche Befruchtung genutzt werden können.
Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann auch Ovarialgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Nun legte der Gemeinsame Bundesausschuss fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen in begründeten Fällen die Kosten für die Konservierung des Eierstockgewebes übernehmen müssen. Zur Abrechnung werden vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Beratung, die Aufbereitung und Untersuchung sowie das Einfrieren und Auftauen von Ovarialgewebe in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Hier findet ihr den Beschluss des Bundesausschusses.
Bildquelle: Vika Wendish, unsplash