Hautkrebs ist die dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Forscher haben jetzt untersucht, wie gut sich Angestellte gegen die Sonne schützen und ob sie von ihren Vorgesetzten unterstützt werden.
Die ultraviolette Strahlung der Sonne ist seit 1992 von der internationalen Agentur für Krebsforschung als krebserregend für den Menschen eingestuft und der wichtigste äußere Faktor für die Entstehung von Hautkrebs. Menschen, die überwiegend im Freien arbeiten, haben ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.
Ein Forschungsteam der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in zwei Untersuchungen ermittelt, ob und wie sich Beschäftigte in Deutschland, die viel im Freien arbeiten, vor starker Sonneneinstrahlung schützen und welche Maßnahmen zur Vorbeugung von Hautkrebs Arbeitgeber treffen. Sie stellten dabei unter anderem Geschlechts- und Branchenunterschiede zwischen dem individuellen Sonnenschutzverhalten fest.
„Seit 2015 können das Plattenepithelkarzinom und dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen, bei Beschäftigten im Freien als Berufskrankheit in Deutschland anerkannt und entschädigt werden. Nach den COVID-19-Infektionen und der Lärmschwerhörigkeit sind diese Erkrankungen zur dritthäufigsten anerkannten Berufskrankheit und zum häufigsten Berufskrebs geworden. Gefährdet sind in Deutschland 2 bis 3 Millionen Beschäftigte und das berufliche Krebsrisiko ist deutlich höher als es bei chemischen Arbeitsstoffen oder radioaktiver Strahlung in unserer Arbeitswelt akzeptiert oder toleriert wird“, sagt Prof. Hans Drexler, Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialmedizin, der maßgeblich daran beteiligt war, dass diese Krebsformen als Berufskrankheit eingestuft wurden. Die Behandlungskosten für das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen werden in Deutschland auf 3,15 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Deshalb spielt der Sonnenschutz bei der Arbeit nicht nur eine wichtige Rolle für die einzelnen Beschäftigten, sondern auch für die Gesellschaft.
Das Forschungsteam der FAU um Dr. Katharina Diehl und Dr. Tatiana Görig, beide Professur für Epidemiologie und Public Health, sowie Prof. Hans Drexler befragte im Rahmen der siebten Welle des Nationalen Krebshilfe-Monitorings (NCAM) Beschäftigte, die mindestens zwei Stunden täglich im Freien arbeiteten wie beispielsweise auf Baustellen, in Kindertagesstätten, bei der Polizei, der Müllabfuhr oder Post- und Paketdiensten. Dabei stellten sie fest, dass nur rund 38 Prozent aller Teilnehmer Sonnenschutz fürs Gesicht verwendeten, Frauen häufiger als Männer. Männer hingegen trugen eher Sonnenschutzkleidung, darunter etwa Hemden, die die Schultern bedecken, und Kopfbedeckungen.
Männliche Beschäftigte, die wenigstens vier Stunden im Freien arbeiteten, trugen häufiger ein schulterbedeckendes Shirt oder Hemd als Personen, die zwei bis drei Stunden im Freien tätig sind (88 Prozent gegenüber 73 Prozent). Auch die Branche spielte beim Sonnenschutz eine Rolle: Wer eine Uniform oder festgelegte Arbeitskleidung tragen musste wie bei der Polizei, im Sicherheitsdienst oder im Post- und Paketdienst, gab häufiger an, schulterbedeckende Hemden zu tragen. Kopfbedeckungen wurden am häufigsten im Gartenbau getragen (47 Prozent). Besonders oft wurde zum Sonnenschutz die Mittagspause im Schatten verbracht (83 Prozent). Bei Frauen gab es hinsichtlich der Länge der Arbeitszeit im Freien und dem Sonnenschutz nur einen Zusammenhang zum vermehrten Tragen von Kopfbedeckungen.
„Unsere Studie hat gezeigt, dass beim Sonnenschutz für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, noch viel Luft nach oben besteht, vor allem in Bezug auf die Verwendung von Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Sonnenschutzmitteln. Insbesondere Männer müssten stärker sensibilisiert werden, Sonnenschutzmittel zu verwenden. Auch über den UV-Index, der die Stärke der UV-Strahlung angibt, sollte besser aufgeklärt werden. Unsere Ergebnisse können unter anderem für gezielte Kampagnen zur Prävention von Hautkrebs genutzt werden“, sagt Diehl.
Eine weitere Auswertung der FAU-Arbeitsgruppe ergab, dass auch die Unternehmen mehr dazu beitragen könnten, die Beschäftigten vor der UV-Strahlung und damit vor Hautkrebs zu schützen. So gaben zum Beispiel 28 Prozent der Beschäftigten die Auskunft, dass ihnen während der Arbeitszeit selten oder nie ein Schattenplatz zur Verfügung gestellt würde. Hier gäbe es die Möglichkeit, Sonnenschutzzelte oder Überdachungen aufzubauen. Nur etwa die Hälfte der Beschäftigten (52 Prozent) erhielt Schutzkleidung vom Arbeitgeber, ein Viertel Sonnenschutzmittel (25 Prozent) – ein weiterer möglicher Ansatzpunkt für den Arbeitsschutz. Etwa ein Drittel der Befragten konnte an heißen Sommertagen morgens früher mit der Arbeit beginnen, um der höchsten UV-Strahlenbelastung aus dem Weg zu gehen.
Falls Unternehmen die Arbeit an heißen Sommertagen zeitlich anders organisieren können, sollten sie auch diese Möglichkeit nutzen, lautet eine weitere Schlussfolgerung der Studie. „Neben individuellen verhaltensbezogenen Sonnenschutzmaßnahmen stellt der Sonnenschutz durch den Arbeitgeber eine wichtige Ergänzung dar“, sagt Görig. „Durch den Klimawandel wird die Belastung durch UV-Strahlen am Arbeitsplatz weiter zunehmen. Unsere Studien liefern Ansatzpunkte für die Verbesserung des UV-Schutzes am Arbeitsplatz“, betont Diehl.
Der Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Originalpublikation findest du hier und hier sowie im Text verlinkt.
Bildquelle: Scott Blake, unsplash