Schulungen für die Insulingabe mittels Pen sind laut Beschluss des G-BA vom Pen-Typ unabhängig. Dem widersprechen Geriater und Diabetologen: Betagte Patienten werden darin nicht berücksichtigt, die Schulung für wiederaufladbare Pens ist deutlich zeitintensiver.
Viele hochbetagte Patienten sind nicht in der Lage ihre Insulingabe selbständig zu dosieren. Hier unterstützen Fertigpens die selbstständige Versorgung zu Hause. Aber im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vom 18.09.2014 werden die Festbetragsgruppen für Humaninsulin neu gebildet.
In diesem Beschluss orientieren sich die neuen Festbeträge an der Wirkung (1. schnell wirkend; 2. intermediär und lang wirkend; 3. intermediär wirkend kombiniert mit schnell wirkend). Eine Differenzierung der verwendeten Applikationsform gibt es nicht mehr. So wird die Verwendung von Fertigpens nicht mehr in den Festbetragsgruppen extra aufgeführt. Der G-BA argumentiert, dass die Insulinbehandlung und -gabe unabhängig vom Pen-Typ Schulungsmaßnahmen erfordere und es daher kein Unterschied sei, ob ein Insulinfertigpen oder ein wiederaufladbarer Pen eingesetzt wird. Es sei laut G-BA „nicht zuletzt auch eine Frage der individuellen Präferenz“, ob Fertigpens verwendet werden oder nicht.
Geriater und Diabetologen widersprechen der Sichtweise. Im täglichen Umgang erleben diese, dass für Patienten oder Angehörige, welche motorisch und kognitiv in der Handhabung eines Fertigpens schulbar sind, eine Schulung in der Bestückung und Handhabung eines wiederaufladbaren Pens deutlich zeitintensiver, wenn nicht unmöglich ist. Sollte infolge dieses G-BA-Beschlusses die Verwendung von Fertigpens als eine nicht wirtschaftliche Applikationsform deklariert werden, so hätte das enorme Folgen für die Behandlung und den Patienten. Die Mehrkosten für die Behandlung mit Fertigpens sind bei der genannten Patientengruppe gering. Die Mehrkosten für zusätzliche Schulungen, Behandlungspflege etc. sind dagegen erheblich. Es besteht das Risiko, dass geriatrischen Patienten ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Selbständigkeit und Reduktion oder Vermeidung der Pflegebedürftigkeit genommen wird.