Erneut hat der Wissenschaftsrat das BfArM bewertet. In ihrem Abschlussbericht zeigen Gutachter Stärken auf, finden aber auch etliche Schwachstellen – speziell bei Forschungsprojekten. Das Institut muss jetzt erst einmal Hausaufgaben machen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Inhaltlich geht es beim BfArM um die Zulassung von Fertigarzneimitteln, die Registrierung homöopathischer Präparate, die Pharmakovigilanz und die Erfassung respektive Bewertung von Medizinprodukten. Forschungsaufgaben kommen mit hinzu.
Jetzt beurteilte der Wissenschaftsrat verschiedene Tätigkeitsbereiche. Rund um Arzneimittel und Medizinprodukte gab es gute Noten: „Im Wettbewerb mit den anderen europäischen Zulassungsbehörden nimmt die Einrichtung eine Spitzenstellung ein“, loben Gutachter. Rund um Beratung und Dienstleistungen wurde dem BfArM ebenfalls eine herausragende Position bescheinigt – mit Hinweis auf Schwächen.
Laut Report müssten Forschungsaktivitäten stärker ausgebaut werden. Erste Ansätze gehen auf das Jahr 2012 zurück. Der Wissenschaftsrat forderte jedoch schon 2004 mehr Engagement in diesem Gebiet. Trotzdem seien Leitungspositionen immer noch vakant, heißt es im Report. Hinzu kommen fehlende Etats und ein nicht geschärftes, wissenschaftliches Profil. Das Institut bearbeite ein zu breites Themenspektrum ohne nennenswerte Kooperationen, wurde jetzt moniert.
Ratschläge folgen umgehend – die Rede ist von einer Matrixstruktur, um interne Kräfte zu bündeln und um das Profil zu schärfen. Dazu gehört auch, Wissenschaftler stärker in Entscheidungen mit einzubeziehen. Und nicht zuletzt fordern Gutachter separat ausgewiesene Forschungsetats – anfangs etwa zehn Prozent des BfArM-Gesamtbudgets, später mehr. Doch woher nehmen und nicht stehlen? Eine Idee wäre, bei jeder Arzneimittelzulassung Teile der Gebühren für wissenschaftliche Aufgaben umzuwidmen.