Bei innovativen Medikamenten vergehen von der Forschung bis zur Markteinführung im Schnitt mehr als 13 Jahre. So lange können Patienten mit tödlichen Krankheiten nicht warten. Sie haben in Großbritannien schon bald Zugriff auf Innovationen aus der Forschungspipeline.
Am 6. Dezember 2005 fällte das Bundesverfassungsgericht sein oft zitiertes „Nikolausurteil“: Leiden Patienten an einer schweren Erkrankung, fehlen etablierte Therapien und haben neue Behandlungsmethoden eine realistische Erfolgsaussicht, müssen gesetzliche Krankenversicherungen alle Kosten übernehmen. Anfang 2011 folgte ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit ähnlicher Kernaussage: Selbst ein Ausschluss durch G-BA-Gutachten schränkt dieses Recht nicht ein. Bei Orphan Drugs erhalten Hersteller Unterstützung und Vergünstigungen. Auch ein Off-Label-Use ist nicht selten. Großbritannien geht jetzt noch einen Schritt weiter.
Gesundheitspolitiker des Vereinigten Königreichs überlegen, schwerkranke Menschen besser zu versorgen. Ihre Initiative sieht vor, unheilbar kranke Patienten rasch mit Pharmaka aus der Innovationspipeline zu versorgen und Ärzten mehr Rechtssicherheit zu geben. Studienprogramme oder Zulassungen wären künftig nicht mehr erforderlich. Bereits jetzt unterstützen viele Politiker das Gesetz - zu Recht?
Hinter der Gesetzesinitiative „Medical Innovation Bill“ steckt vor allem der Geschäftsmann Maurice Saatchi. Als Lord Saatchi ist er Mitglied des britischen Oberhauses. Die Opposition vermutet mögliche Interessen der Industrie: Erhalten Patienten nicht zugelassene Präparate, sind in der Regel umfangreiche Dokumentationen zu erstellen. Von diesen Dossiers profitieren Firmen. „Die Gesetzesvorlage birgt die Gefahr, Patientenleben zu gefährden und Patienten zu Versuchskaninchen nicht ausreichend erprobter Medikamente zu degradieren“, kritisiert Michael Baum vom University College London (UCL), ein führender britischer Onkologe. Das Londoner Gesundheitsministerium dementiert und spricht von „umfangreichen Sicherheitsbestimmungen“. Beispielsweise sei eine Zweit- oder sogar eine Drittmeinung erforderlich, bevor Medikamente ausgehändigt würden. Bis Mitte Dezember soll das britische Unterhaus über Saatchis Vorstoß abstimmen – Beobachter rechnen mit hohen Erfolgschancen. Im besten Fall könnten Patienten ab März 2015 Zugriff auf innovative Präparate bekommen.