Das Leitlinienprogramm Onkologie hat seine S3-Leitlinie zum Nierenzellkarzinom aktualisiert. Die überarbeitete Fassung enthält erstmals ein Kapitel zu Diagnostik und Therapie des nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinoms.
Laut Daten des Robert Koch-Instituts traten im Jahr 2018 etwa 14.800 bösartige Nierentumoren auf. Männer sind fast doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Knapp 95 Prozent der Nierentumoren bei Erwachsenen waren Nierenzellkarzinome. Risikofaktoren für die Entwicklung dieser Tumoren sind Rauchen, Übergewicht und erhöhter Blutdruck. Auch eine familiäre Disposition und Erkrankungen, wie eine chronische Niereninsuffizienz, das Von-Hippel-Lindau-Syndrom und die tuberöse Sklerose, erhöhen das Risiko, dass ein Nierenzellkarzinom entsteht.
Die relative 5-Jahres-Überlebensrate ist mit 78 Prozent für Männer und 76 Prozent für Frauen recht hoch. Die kurative Standardtherapie ist die komplette Entfernung des Tumors, entweder durch Entfernung der befallenen Niere oder durch Nierenteilentfernung.
Nierenzellkarzinome werden nach ihrem Wachstumsmuster in einen klarzelligen und nicht-klarzelligen Typ unterschieden. 20 bis 25 Prozent der Nierenzellkarzinome gehören zu den nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Diese wurden nun erstmals in die S3-Leitlinie aufgenommen, mit der Empfehlung, sie entsprechend der WHO-Klassifikation einzustufen. Entsprechend dieser Klassifikation gibt es mehr als 15 verschiedene Entitäten in der Gruppe der nicht-klarzelligen Nierenzellkarzinomen.
„Nicht-klarzellige Nierenkarzinome sind eine sehr heterogene Gruppe. Deswegen stehen wir vor der Herausforderung, dass sie in Therapiestudien häufig nicht berücksichtigt werden. Diese limitierte Datenlage erschwerte klare Therapiestrategien. In der Aktualisierung der Leitlinie geben wir jetzt einen Überblick über die bestehende Studienlage in Bezug auf diese spezielle Gruppe. Orientiert daran sprechen wir konkrete Empfehlungen aus, um damit die Behandlung von Patient*innen mit diesen Tumorentitäten zu verbessern“, sagt Prof. Christian Doehn vom Urologikum Lübeck, der die Leitlinie mit Kollegen koordiniert.
Für die adjuvante Therapie wurde in die Leitlinie erstmals eine Empfehlung für eine adjuvante Immuntherapie unter Verwendung eines Checkpoint-Inhibitors ausgesprochen. Die Empfehlung ist an das Vorhandensein einer bestimmten (erhöhten) Risikokonstellation für ein Tumorrezidiv geknüpft.
Überprüft und als weiterhin zutreffend bewertet wurden die Empfehlungen zur neoadjuvanten Therapie. Ziel einer neoadjuvanten Therapie ist es, den Tumor zu verkleinern, um ihn operabel zu machen. Zudem vertragen Patienten die Therapie vor der Operation häufiger besser als im Nachgang. In Bezug auf das Nierenzellkarzinom zeigten bisherige Studien jedoch nur eine geringe Größenreduktion des Tumors durch neoadjuvante Therapien. Für Tumoren, die noch keine Metastasen gebildet haben, wird daher keine neoadjuvante Therapie empfohlen – falls doch eine durchgeführt wird, sollte das nur im Rahmen von Studien geschehen.
Die Leitliniengruppe stellt jedoch grundsätzlich fest, dass bezüglich sowohl der neoadjuvanten als auch der adjuvanten Therapien noch erheblicher Forschungsbedarf besteht. Die nächste Überarbeitung der Leitlinie zum Nierenzellkarzinom ist bereits weit fortgeschritten. Ein Schwerpunkt der neuen Aktualisierung wird ein neues Kapitel zum Thema „Erbliche Nierentumoren“ sein.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft. Die aktualisierte S3-Leitlinie haben wir euch hier und im Text verlinkt.
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