Nach einem zweijährigen Testlauf werden nun psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchungen in die Grundpauschale aufgenommen. Was es sonst noch Neues gibt, lest ihr hier.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband beschließen, die Gebührenordnungspositionen für psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchungen in die Grundpauschale aufzunehmen. Beide Positionen wurden am 1. April 2020 auf zwei Jahre befristet in den EBM aufgenommen. „Es sollte zunächst ermittelt werden, wie oft die Kontrolluntersuchungen abgerechnet werden, um sie entsprechend des Bedarfs in die Grundpauschalen […] einkalkulieren zu können“, schreibt die KBV.
Nachdem diese Frist jetzt abgelaufen ist, hat der Bewertungsausschuss beschlossen, die beiden Kontrolluntersuchungen in die jeweilige Grundpauschale zu überführen. Außerdem wurde „die Bewertung der Grundpauschalen 16210, 16211, 21214 und 21215 nur um einen Punkt und die Bewertung der Grundpauschale 16212 um zwei Punkte angehoben. Bei den psychiatrischen Grundpauschalen 21210 bis 21212 sowie der Grundpauschale 21213 erfolgt keine Anpassung.“ Alle Beschlüsse treten mit Wirkung zum 1. April 2023 in Kraft.
Die Mittteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung findet ihr hier. Den vollständigen Beschluss könnt ihr hier lesen.
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