Bei Fibromatosen an den Händen und Füßen können derzeit nur Symptome und keine Ursachen behandelt werden. Ein Bericht zeigt, dass eine frühzeitige Strahlentherapie Vorteile bietet – nun sind Betroffene und Experten gefragt.
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht ein interdisziplinäres Wissenschaftsteam derzeit, ob der frühe Einsatz der Strahlentherapie bei der Behandlung von Fibromatosen an Hand oder Fuß den Betroffenen Vorteile gegenüber den bisher üblichen Injektionen oder Operationen bietet.
Eine Fibromatose ist eine gutartige Erkrankung des Bindegewebes, bei der sich Verwachsungen und Wucherungen bilden. Beispielsweise im Bereich der Sehnen in Hand oder Fuß entstehen dadurch Knötchen und Stränge, die Bewegungen stark beeinträchtigen können. Für Morbus Dupuytren, Fibromatosen an den Händen und Morbus Ledderhose, Wucherungen an den Füßen, gibt es derzeit keine heilenden Therapien. Behandlungen wie Operationen, Strahlentherapie oder Injektionen zielen darauf ab, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, Schmerzen zu lindern und Funktionsdefizite zu mindern. Zentrale Frage der Untersuchung ist nun, ob Betroffene mit Fibromatosen an Hand oder Fuß von einer frühen Strahlentherapie profitieren können, da das Gewebe in der Wachstumsphase als besonders empfindlich für die Bestrahlung gilt.
Vorläufiges Ergebnis: Gegenüber einer abwartenden Strategie könnte eine frühe Strahlentherapie den Krankheitsverlauf verlangsamen. Auf der Basis einer nicht randomisierten Studie mit 624 Probanden kam das Wissenschaftsteam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine frühzeitige Strahlentherapie bei Fibromatosen an den Händen Vorteile gegenüber einer abwartenden Strategie bietet: 10 Jahre nach der Strahlentherapie waren weniger Finger von Einschränkungen betroffen und es kam seltener zu Symptombekämpfungen. Diesen Vorteilen stehen unerwünschte Ereignisse – wie Erythem, Hauttrockenheit, Schuppung oder milde Hautatrophie mit leichter subkutaner Fibrose – nach der Radiotherapie gegenüber. Diese wurden jedoch von den Wissenschaftlern als vertretbar und leicht behandelbar eingestuft.
Zu dem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 01.02.2023 nun um Stellungnahmen. Alle interessierten Personen, Institutionen und Fachgesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Die Ergebnisse aus der Anhörung können dann zu Änderungen und Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Hier findet ihr die Originalpublikation.
Bildquelle: Jeff Hardi, unsplash