Ab Januar gilt die neue GOP 50700. Damit können ASV-Teammitglieder unterschiedlicher Fachrichtungen Gespräche mit Mukoviszidose-Patienten abrechnen.
Ab Januar 2023 können Ärzte problemorientierte Gespräche mit Mukoviszidose-Patienten und deren Beratung über eine neue Gebührenordnungsposition in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) abrechnen. Bei der genetisch bedingten Stoffwechselerkrankung ist häufig ein erhöhter Gesprächsbedarf bei der Behandlung der Betroffenen nötig; das soll nun über die ASV besser abgebildet werden.
Dafür wurde das ASV-Kapitel 50 im EBM um einen Abschnitt 50.7 erweitert und die Gebührenordnungsposition (GOP) 507000 neu aufgenommen. Nun kann je vollendete 10 Minuten bis viermal im Kalendervierteljahr von allen Mitliedern des ASV-Kernteams berechnet werden – Bewertung: 128 Punkte/14,71 Euro. Bisher hatten nur Kinder- und Jugendärzte die Möglichkeit, zusätzliche Gesprächsleistungen bei ihren Mukoviszidose-Patienten über die GOP 04230 und 04231 abzurechnen.
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