Die S3-Leitlinie zur Corona-Prävention in Schulen wurde aktualisiert. Von Luftreinigern wird abgeraten, serielle Tests können Sinn machen. Was es sonst noch Neues gibt, lest ihr hier.
COVerCHILD ist ein Forschungsverbund des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM). Die S3-Leitlinie zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen wurde erstmals 2021 vorgelegt und wurde jetzt aktualisiert. Herausgeber dieser Leitlinie ist ein breites Bündnis aus Institutionen und Organisationen unter Federführung der Deutschen Gesellschaften für Epidemiologie (DGEpi), für Public Health (DGPH), für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und für pädiatrische Infektiologie (DGPI). Beteiligt sind auch die Gesellschaft für Virologie (GfV), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP), das Robert-Koch-Institut, der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (BVÖGD) und viele andere.
Im Vorwort der aktualisierten Leitlinie wird betont, dass durch die zugenommene Immunität von Schülern und Lehrkräften das Risiko schwerer COVID-Verläufe stark gesunken sei. Gleichzeitig gebe es ein stark gewachsenes Bewusstsein über die erheblichen negativen und auch längerfristigen sozialen und psychischen Folgen von eingeschränktem Präsenzunterricht und Schulschließungen.
Passend dazu, dass für viele schulische Distanzmaßnahmen nach wie vor relativ wenig harte Evidenz existiert, sind viele der Leitlinienempfehlungen recht vage gehalten. So heißt es beim Thema Kohortierung, diese „kann erwogen werden“, insbesondere in weiterführenden Schulen, wenn durch weniger eingreifende Maßnahmen „keine ausreichende Reduktion der Risiken“ erreicht werde, und weiter: „Die Gesamtbewertung hängt maßgeblich von der aktuellen infektionsepidemiologischen Risikolage ab.“
Was Masken angeht, gibt es ein Soll für den Mund-Nasen-Schutz (MNS) bei Schülern und Lehrkräften bei hoher infektionsepidemiologische Risikolage. „Hohe infektionsepidemiologische Risikolage“ ist dabei sehr streng definiert als
FFP2-Masken erhalten in der Leitlinie ein Kann, wobei das auf Personen mit besonderem Risiko für schwere COVID-19-Erkrankungen beschränkt wird. Zudem wird empfohlen, den MNS, wenn er bei entsprechender Risikolage verlangt wird, im Freien zu pausieren.
Die Leitlinie äußert sich auch zu Musik- und Sportunterricht. Musikunterricht sollte demnach generell auch unter Pandemiebedingungen stattfinden. Allerdings soll bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage gemäß oben aufgeführter Definition auf aerosolgenerierende Aktivitäten wie Singen und Blasinstrumente verzichtet werden. Auch Sportunterricht erhält ein Sollte, wobei bei entsprechender Risikolage Sport im Freien bevorzugt werden sollte.
Relativ deutlich ist die Leitlinie in Sachen Verdachtsfälle ohne bekannten Risikokontakt: Wer Symptome einer neu aufgetretenen Atemwegsinfektion hat, soll zuhause bleiben und erst nach mindestens einem symptomfreien Tag wieder in die Schule kommen. In Sachen Implementierung wird allerdings zu Pragmatismus geraten, da sonst u.U. in den Wintermonaten sehr viele Fehltage akkumulieren können. Verstopfte Nasenatmung ohne Fieber, gelegentliches Husten, Halskratzen oder Räuspern fällt nicht unter die Definition „Symptome einer neu aufgetretenen Atemwegserkrankung“.
Diskussionen dürfte es über die Empfehlungen zum Thema Raumluft geben. Regelmäßiges Lüften erhält ein klares Soll. Lüftungs- oder raumlufttechnische Anlagen werden als gleichwertig angesehen. CO2-Ampel können als Indikator für die Luftgüte erwogen werden. Räume, die weder gelüftet werden können, noch über Lüftungs- oder raumlufttechnische Anlagen verfügen, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden.
Ein deutliches „Sollte nicht“ gibt es dagegen für den Einsatz von Luftreinigern. Lediglich in Ausnahmefällen könne nach Einschätzung durch Fachpersonal ein mobiler Luftreiniger erwogen werden. Die Autoren betonen, dass Luftreiniger wahrscheinlich – die Evidenzlage ist nach wie vor nicht beeindruckend – eine positive Wirkung auf den Infektionsschutz hätten. Dem stünden hohe Kosten, Wartungsaufwände, hoher Ressourcenverbrauch sowie die Beeinträchtigung von Lehrqualität und Bildungserfolg durch Lärm gegenüber.
Neben Luftreinigern und Masken sind die Reihentests das dritte große Schulthema in Sachen Corona-Prävention. Sie erhalten bei hoher infektionsepidemiologischer Risikolage – Definition siehe oben, ein „kann erwogen werden“–, wenn andere, weniger eingreifende Maßnahmen keine ausreichende Stabilisierung oder Verbesserung der Risikolage erreichen. Als Testfrequenz wird zweimal pro Woche empfohlen, bei Positivtest gilt Isolation. Asymptomatische Kontaktpersonen sollten nicht quarantäniert werden, stattdessen sollte ihnen mit Test-to-Stay-Ansätzen Unterricht ermöglicht werden.
Bildquelle: Kenny Eliason, unsplash