Eine vereinfachte, neue Gebührenordnung soll Ordnung und Transparenz für Tierärzte und Tierhalter gleichermaßen bringen. Hier das Wichtigste im Überblick.
Ab 22. November 2022 gilt die im August veröffentlichte Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK).
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzten soll über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter nachkommen können. Das sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie tierische Erzeugnisse.
Das Gebührenverzeichnis ist nun neu strukturiert und dadurch besser verständlich. Auch im Paragrafenteil hat es wichtige Änderungen gegeben: Zum einen müssen nun auch juristische Personen (GmbHs) die GOT anwenden, zum anderen ist es verpflichtend, Wegegeld zu berechnen. Außerdem muss für die Fälligkeit eine tierärztliche Rechnung erstellt und dem Tierhalter ausgehändigt werden; dabei muss jeder Verrichtung die zugehörige Nummer des Leistungsverzeichnisses hinzugefügt werden.
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Bundestierärztekammer.
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