Die Systemische Therapie ist für erwachsene Kassenpatienten und alle Privatpatienten bereits verfügbar. Werden bald auch Kinder als Kassenleistung davon profitieren? Alle Zeichen stehen auf: Ja.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat kürzlich einen Prüfbericht veröffentlicht, der den Nutzen systemischer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in fünf großen Diagnosebereichen feststellt. Die beiden systemischen Fachverbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), erwarten die Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen – nun auch für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene werden die Behandlungskosten dieses Psychotherapieverfahrens bereits seit 2020 übernommen.
Aktuellen Studien bescheinigen der Systemischen Therapie in den fünf Bereichen – Essstörungen, Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen, Drogenabhängigkeit und bei den im psychotherapeutischen Alltag besonders häufig vorkommenden „gemischten Störungen“ – die Wirksamkeit. Um als psychotherapeutische Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt zu werden, müssen Wirksamkeitsnachweise in mindestens vier Bereichen erbracht werden, was damit geleistet ist.
In keiner der Studien wurde ein geringerer Nutzen im Vergleich zu anderen Behandlungen oder gar ein Schaden durch die Systemische Therapie festgestellt. In zwei Bereichen fanden die Wissenschaftler sogar bessere Ergebnisse gegenüber den bislang zur Verfügung stehenden Behandlungsoptionen. Dabei wurden eine Reihe von Studien vom IQWiG gar nicht berücksichtigt, etwa im Bereich der Störungen des Sozialverhaltens. Weil in diesen Studien keine Diagnosen vergeben wurden, sondern lediglich anhand der offiziellen Leitsymptome – wie destruktivem und delinquentem Verhalten – auf das Vorliegen der Störung geschlossen wurde, entsprachen sie nicht den strengen Prüfkriterien des IQWiG. Allerdings zeigen auch solche für die Praxis relevante Studien die hohe Wirksamkeit von systemischer Psychotherapie.
Anfang kommenden Jahres wird nun also der G-BA entscheiden, ob Systemische Therapie auch für die besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen als viertes Psychotherapieverfahren – neben den beiden psychodynamischen Verfahren und der Verhaltenstherapie – für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht. Privatversicherte können bereits seit 2019 Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche nutzen.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. Den Bericht haben wir euch hier und im Text verlinkt.
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