Für 2023 wollen die Krankenkassen den Orientierungswert einfrieren – und auch noch die Neupatientenregelung kippen. Warum ich das für äußerst gefährlich halte.
Jahr für Jahr verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über die Weiterentwicklung der Honorare niedergelassener Kollegen. Ärger ist dabei absehbar; unterschiedlicher könnten die Interessen der Verhandlungspartner nicht sein, wie sich einmal mehr zeigt.
Stein des Anstoßes sind die vermutlich hohen Ausgaben im GKV-Bereich – in weiten Teilen der Corona-Pandemie geschuldet. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit Defiziten in Höhe von 17 Milliarden Euro – und Verbandschefin Dr. Doris Pfeiffer will „auf der Ausgabenseite für eine spürbare Entlastung“ sorgen. Sie denkt nicht nur laut über höhere Zusatzbeiträge für Versicherte nach.
Krankenkassen fordern eine Nullrunde beim Orientierungswert und wollen die Neupatienten-Regelung streichen. Bekanntlich wurde letztere mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt. Sie ermöglicht eine extrabudgetäre Vergütung bei neuen Patienten oder bei Patienten, die erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden.
Die KBV ihrerseits fordert knapp sechs Prozent Zuwachs beim Orientierungswert: Eine Zahl, die auf den ersten Blick recht hoch liegt. Deshalb hat DocCheck nachgefragt.
Ein Sprecher verweist auf „enorme Kostensteigerungen, unter anderem in den Bereichen Personal und Energie“. Hinzu komme noch die hohe Inflation. Auch die Wartung und die Instandhaltung der Praxis wird immer teurerer. Solche Argumente verstehen selbst Laien. Platt gesprochen wird auch bei ihnen alles teurer. Nur die Kassenvertreter sind uneinsichtig – und spielen gewaltig mit dem Feuer. Drei Argumente zeigen, was passieren könnte.
Ärzte und Psychotherapeuten sind Heilberufler, aber auch Inhaber, die betriebswirtschaftlich zu denken haben. Weniger Geld für die gleiche Leistung wird also nicht funktionieren. Kollegen bleibt nur, soweit möglich, ihre Services herunterzufahren – oder nicht weiterzuentwickeln. Vielleicht reduzieren sie ihre Sprechzeiten, streichen offene Sprechstunden oder nehmen weniger Neupatienten auf.
Einschränkungen wiederum können weitere Kosten nach sich ziehen – klar zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen. Auch habe laut KBV die Neupatientenregelung sehr wohl etwas gebracht; profitiert hätte jeder vierte gesetzlich versicherte Patient.
Es geht aber auch um Wertschätzung. Niedergelassene Ärzte haben, neben Kollegen aus der Klinik, entscheidende Beiträge zur Kontrolle von COVID-19 geleistet. Dazu gehören Diagnostik, Therapie und Prävention.
Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei, und andere Krankheitserreger – sei es nun eine starke Influenza-Welle oder die Affenpocken mit noch unklarem Bedrohungspotenzial – stehen bereits auf Deutschlands Matte. Werden Ärzte nochmals alles geben, wenn es wieder hart auf hart kommt? Wohl kaum.
Setzen Krankenkassen den Rotstift einmal mehr an, senden solche Maßnahmen zudem klare Signale an Studierende und junge Ärzte. Seit Jahren sinkt die Begeisterung, sich selbstständig zu machen, stetig ab. Gleichzeitig gehen mehr und mehr Kollegen in den Ruhestand: eine gefährliche Entwicklung.
Wie geht es jetzt weiter? Die Fronten sind verhärtet, doch noch ist es nicht zu spät. Ärzte hoffen, dass Prof. Jürgen Wasem, Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses, einen diplomatischen Schiedsspruch trifft, falls sich beide Seiten nicht einigen können. Die KBV macht auch über einen offenen Brief inklusive Unterschriftenaktion Druck.
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