„Dieses Produkt schützt euch vor Krebs!“ So oder ähnlich klingen viele Versprechen, die Influencer in den sozialen Medien zu Nahrungsergänzungsmitteln machen. Warum das illegal ist und wer besonders aufpassen muss.
In sozialen Medien werden Nahrungsergänzungsmittel (NEM) häufig mit Gesundheitsversprechen, sogenannten Health Claims, beworben. Die Aussagen sind aber in vielen Fällen rechtlich nicht korrekt. Das hat der Lebensmittelbericht 2021 gezeigt, den das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg kürzlich vorgelegt hat.
Gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel müssen stimmen und dürfen den Verbraucher nicht täuschen. Das regelt in der EU die Health-Claims-Verordnung. Es sind nur Angaben erlaubt, die eine wissenschaftliche Prüfung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestanden haben und von der EU-Kommission zugelassen wurden.
Diese Vorgaben gelten auch für Werbung in sozialen Medien – für die Lebensmittelunternehmen selbst, aber auch für beauftragte Influencer. Beim Influencer-Marketing werden in sozialen Netzwerken aktive Personen mit großer Reichweite für Werbezwecke eingesetzt.
Instagram ist eine Plattform, die von etwa jedem dritten Deutschen aktiv genutzt wird. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart nahm die Instagram-Profile von 38 Betrieben aus dem Raum Stuttgart und Tübingen unter die Lupe. In knapp 5.000 Posts wurden 965 gesundheitsbezogene Angaben zu NEM identifiziert, von denen etwa 39 Prozent als nicht zulässig eingestuft wurden.
Zusätzlich prüften die Verbraucherschützer 68 Influencer im Bereich Fitness, Beauty, Yoga, alternative Medizin und Ernährungsberatung. Sie schauten sich ihre Storys an, in denen Bilder und Videosequenzen für 24 Stunden geteilt werden. Bei 565 Storys wurden zwar nur 44 Health Claims identifiziert, von denen aber 90 Prozent nicht rechtmäßig waren.
Offenbar gewinnt die Werbung für NEM auf Instagram an Bedeutung, was nach diesem Bericht hinsichtlich gesundheitsbezogener Aussagen sehr kritisch zu sehen ist. „Ich empfehle den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich nicht durch übertriebene Wirkungsbehauptungen im Internet täuschen zu lassen“, warnt der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung des Bundeszentrums für Ernährung.
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