Die Anzahl der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist zumindest in Deutschland zurückgegangen. Bestimmte Antibiotika erreichten sogar Tiefstmengen seit 2011.
Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland im Jahr 2021 merklich zurückgegangen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden insgesamt 601 t Antibiotika an Tierärzte abgegeben – 100 t weniger als im Vorjahr (minus 14,3 %). Das ist die deutlichste erfasste Abnahme der Abgabemengen seit 2016. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, bedeutet dies ein Rückgang der insgesamt abgegebenen Antibiotikamenge um 65 %.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 601 t Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die größten Anteile nehmen wie in den Vorjahren die Penicilline (235 t) und Tetrazykline (125 t) ein, gefolgt von Sulfonamiden (64 t), Polypeptidantibiotika (51 t) und Makroliden mit 46 t.
Für die Mengen abgegebener Cephalosporine der 3. und 4. Generation (1,2 t; –7,7 %), Fluorchinolone (5,6 t; –13 %), Polypeptidantibiotika (Colistin; 51 t; –15 %) und Makrolide (46 t; –24 %), welche von der WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (engl.: Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft werden, sind im Vergleich zum Vorjahr deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Colistin sind auch nach der AMEG-Kategorisierung der EMA nur beschränkt in der Tiermedizin einzusetzen. Alle erfassten Abgabemengen der genannten Wirkstoffklassen sind auf dem niedrigsten Wert seit 2011.
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist. Das neue, seit Januar 2022 anzuwendende Tierarzneimittelrecht sieht jedoch vor, dass künftig auch die Anwendungen antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren erfasst werden. Gemäß Artikel 57 der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 müssen die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) ab 2023 erfasst werden, weitere Tierarten werden ab 2027 folgen.
Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellen in der Human- und in der Veterinärmedizin eine globale Bedrohung dar. Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Unternehmen und Großhändler gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärzte in Deutschland abgegeben werden, zu melden. Diese Daten werden im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst.
Aufgrund von gesetzlichen Neuerungen und deren Umsetzung ist das TAR seit dem 1. Januar 2021 vom Geschäftsbereich des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in den Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übergegangen und damit einhergehend alle Aufgaben der Datenerfassung und Auswertung. Für die zu erfassenden Abgabemengen im Jahr 2022, welche 2023 ausgewertet werden, gelten die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere § 45 Abs. 6 Tierarzneimittelgesetz in Verbindung mit Artikel 57 der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
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