Die Krankenkassen haben zugestimmt bei technisch fehlerhaften E-Rezepten die Arzneimittelkosten zu übernehmen. Zudem wurde den Apotheken eine Friedenspflicht bei Retaxationen für den Übergangszeitraum zugesichert, um die Akzeptanz des E-Rezeptes bei den Patienten zu fördern.
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