Mit Sommerwelle, steigenden Inzidenzen und überfüllten Krankenhäusern hat Lauterbach nun seinen Corona-Plan für den Herbst vorgelegt. Darin: Befugnisse für die Länder und womöglich eine erneute Maskenpflicht.
Am 23. September wären die aktuellen COVID-19-bedingten Sonderregeln ausgelaufen – doch nicht nur die zeitliche Komponente hat den Gesundheitsminister zum Handeln in Sachen Corona-Maßnahmen veranlasst. Viel eher wird auch im Ministerium vermutet, dass der Herbst und Winter ausgesprochen schwierig werden könnten.
„Die Kerze brennt von beiden Seiten. Zum einen werden sich immer mehr Pflegende und Pflegepersonal infizieren und ausfallen, zum anderen wird es mehr Infizierte und Kranke geben. Somit rechne ich damit, dass wir in eine relativ schwierige Lage kommen werden“, prognostiziert Lauterbach.
Um sich an eben dieser brennenden Kerze nicht zu sehr oder besser gar nicht die Finger zu verbrennen, haben sich Justiz- und Gesundheitsminister auf einen Plan geeinigt, der vor allem jede Menge Optionale vorsieht – ob aus politischer Vorsicht heraus, schwieriger Einschätzung der eigenen (Impf-)Möglichkeiten oder medizinischem Nutzen, ist Interpretationssache.
Diese Optionale der einzelnen Bundesländer sehen zuallererst die Möglichkeit vor, dass ab dem 1. Oktober Maskenpflicht in Innenräumen umgesetzt werden kann, denn „die Infektionsketten werden sich im Wesentlichen in den Innenräumen abspielen“, so Lauterbach. In einer Art Stufensystem können und müssen die Länder bei Gefährdung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur die Maskenpflicht ausweiten, Mindestabstände, Personenobergrenzen und verpflichtende Testungen ergänzen.
Die einzigen bundesweiten Ausnahmen zum durchgängigen Tragen von Masken sind der Luft- und öffentliche Personenfernverkehr, außerdem in „Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit“.
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Neben den Präventionsmaßnahmen setzt das BMG auf evidenzbasierte Prognosen. „Es scheint sehr wahrscheinlich zu sein, dass wir im Herbst mit einer Omikron-Variante zu kämpfen haben – vermutlich BA5. […] Wir rechnen aber nicht mit einer Kombination aus Delta- und Omikron-Variante. Somit wird die Lage die sein, dass wir sehr viel mehr Fälle haben werden. Aber diese sind nicht allesamt so tödlich verlaufend wie die Delta-Variante“, fasst der Gesundheitsminister zusammen.
Eine weitere Waffe, um das Infektionsgeschehen zu brechen, sind die neuen Impfstoffe. Vier an der Zahl, von Biontech/Pfizer und Moderna, sollen ab dem 9. September zugelassen und vorhanden sein, mit denen vor allem auch das Infektionsgeschehen gebremst werden könne und nicht nur schwere Verläufe abgemildert würden. On top komme, dass „wir mit Paxlovid ein Medikament haben, womit wir die Sterblichkeit nun deutlich senken können. Somit sind wir in einer viel besseren Situation als letzten Herbst“, so Lauterbach.
Zuletzt möchte Lauterbach in seinem aktuellen Papier den Willen zur Impfung noch etwas ankurbeln, indem die Maskenpflicht in ausgesuchten Fällen bei Vorlage eines Impfnachweises ausgesetzt werden kann. Ein Anreiz, um die für den Herdenschutz nötigen 80 % an Geimpften zu erreichen. Anscheinend bleibt immerhin der Optimismus in der Politik selbst nach zwei Jahren Pandemie bestehen.
Die neuen Maßnahmen sollen bis zum 7. April 2023 gelten.
Bildquelle: Erik Witsoe, Unsplash