Die Fachverbände der Geburtshilfe haben ihre Meinung zu den Empfehlungen der Politik für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung abgegeben. Spoiler: Begeisterung geht anders.
In der Stellungnahme der geburtshilflichen Fachverbände zum aktuell vorgestellten Papier der Regierungskommission heißt es: „Die Arbeitsgruppe Pädiatrie und Geburtshilfe der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung stellt korrekt fest, dass in der Geburtshilfe ein relevanter Mangel an Fachpersonal besteht, welcher in Deutschland bereits zu temporären Kreißsaalsperrungen geführt hat mit konsekutiven Schwierigkeiten in der Bevölkerungsversorgung. Außerdem benennt sie klar Fehlanreize, da das medizinisch sinnvolle Bestreben der Geburtshilfe, Kaiserschnitte zu verringern und vaginale Entbindungen zu fördern, zu schlechter vergüteten, schlechter planbaren und personalintensiveren Entbindungen führt.“
Die Kommission stelle richtig fest, dass bei weniger als 500 Geburten pro Jahr vor allem die Versorgungsqualität gefährdet ist, nicht zuletzt, da beim gegenwärtigen rein leistungsbezogenen Vergütungssystem die Vorhaltekosten unzureichend finanziert sind. Die Kommission betone die besondere Herausforderung in der Geburtshilfe, indem die aus Gründen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit sinnvolle Konzentration auf weniger Standorte in Übereinstimmung gebracht werden muss mit dem Ziel der Wohnortnähe auch in ländlichen Gegenden mit niedrigen Geburtenzahlen, heißt es in der Stellungnahme.
Die geburtshilflichen Fachverbände erklären weiter: „Die Empfehlungen der Kommission zur kurzfristigen Besserung der Situation zielen allerdings nur teilweise in die richtige Richtung, teilweise droht bei einer entsprechenden Umsetzung eine Verschärfung der Probleme. Dies kommt nicht ganz überraschend, da in der Kommission weder die Berufsgruppe der FrauenärztInnen noch der Hebammen vertreten ist.“
Begrüßenswert sei, dass eine Unterstützung – zusätzlich zu den abgerechneten DRGs – durch hinzukommende, nicht leistungsabhängige Finanzmittel empfohlen wird. Richtig sei auch, dass diese Mittel auch für diejenigen geburtshilflichen Abteilungen erforderlich sind, die zwar eine geringe Zahl an Geburten haben, deren Wegfall aber eine Versorgungslücke für die Bevölkerung hinterlassen würde.
Die Stellungnahme betont: „Nicht zielführend ist dagegen die Empfehlung, größeren Kliniken die leistungsunabhängige Vergütung mit steigender jährlicher Geburtenzahl zu reduzieren und ab einer bestimmten Größe komplett zu verweigern. Der Hinweis, hier sei eine auskömmliche Finanzierung durch die leistungsabhängige Vergütung gegeben, steht klar im Widerspruch zur Feststellung der Kommission, dass diese Vergütung mit problematischen Fehlanreizen arbeitet.“ Vergessen werde von der Kommission auch, dass insbesondere in der Hochrisikogeburtshilfe von Perinatalzentren, also vor allem der größeren Kliniken, durch deren Strukturvoraussetzungen erhebliche Vorhaltekosten entstehen, die durch die fallbezogene Vergütung der Geburten nicht ausgeglichen wird.
Völlig vernachlässigt werde in den Empfehlungen, dass nur eine insgesamt bessere Finanzierung die Voraussetzungen schafft, die Personalknappheit in der Geburtshilfe zu verringern. Weit entfernt sei man zudem von den Zielen im nationalen Gesundheitsplan Geburtshilfe (1:1-Betreuung durch Hebammen). Dies finde in den Empfehlungen nicht mal Erwähnung. Vielmehr werde durch die Empfehlungen die gegenwärtige unzureichende Finanzierung zementiert. Dem Ziel einer sinnvollen Zentralisierung der Geburtshilfe werde damit ein Bärendienst erwiesen.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Bildquelle: Girl with red hat, Unsplash