Es ist da: Das neue Konzept vom BMEL zur Haltungskennzeichnung von Schweinefleisch. Was geplant ist, lest ihr hier.
Der Wunsch von Verbrauchern nach einem Tierwohllabel auf Produkten tierischer Herkunft wurde in den letzten Jahren immer lauter. Alle bisherigen Konzepte scheiterten jedoch. Nun stellte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein neues Konzept vor. Die neue verpflichtende Haltungskennzeichnung von frischem Schweinefleisch könnte ein erster wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Kühlregal sein. Verbraucher sollen künftig klar erkennen können, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden.
Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, zeitnah einen Gesetzesvorschlag für die Umsetzung der am 5. Juni von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellten Eckpunkte vorzulegen. Darin wird die Haltungskennzeichnung verbindlich für verarbeitetes Fleisch aller Fleischsorten – auch in der Gastronomie – geregelt. Mithilfe der Kennzeichnung sollen Verbraucher erkennen können, wie viel Platz den Tieren während der Mast zur Verfügung stand und wie ausgestaltet ihre Ställe waren. Eingeführt werden sollen fünf verschiedene Haltungsstufen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio als Extra-Kategorie.
„Die Eier-Kennzeichnung hat bereits gezeigt, dass Verbraucher Tierschutz wollen und wählen, wenn eine staatliche Kennzeichnung ihnen unabhängig und zuverlässig Transparenz verschafft. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt zügig einen Gesetzesvorschlag machen, der das vorgestellte Konzept an den Markt bringt“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundegeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Zudem müsse die Kennzeichnung umgehend auf Gastronomie und verarbeitetes Fleisch ausgeweitet werden. „Der Vorschlag der Bundesregierung ist genau richtig, nachdem die EU-Kommission trotz großer Ankündigungen seit 2015 keine Fortschritte beim Kennzeichnungsrecht für Fleisch gemacht hat. Die Finanzierung des Umbaus in den Ställen darf nicht an der FDP scheitern“, fordert Müller.
Dorothee Saar, DUH-Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung, ergänzt: „Tier- und Umweltschutz müssen im weiteren Gesetzgebungsprozess dringend zusammengedacht und gemeinsam angegangen werden. Die industrielle Massentierhaltung verursacht den Großteil der besonders gesundheits- und umweltschädlichen Ammoniak-Emissionen mit extrem hohen externen Kosten. [...] Erst wenn Tierschutz und Emissionsminderung gleichermaßen berücksichtigt werden, erhalten Landwirtschaftsbetriebe langfristige Planungssicherheit.“
Mit der geplanten staatlichen Haltungskennzeichnung wird eine Kennzeichnung verpflichtend und die Haltungsformen werden für Verbraucher transparent voneinander abgegrenzt. Die verbindliche Kennzeichnung sei ein „zentraler Baustein einer zukunftsfesten landwirtschaftlichen Tierhaltung“, so Özdemir. Später soll sie auch für weitere Tierarten umgesetzt werden.
Im Ampel-Bündnis werde allerdings noch darum gestritten, wie die Landwirte bei den Stallumbauten und den Folgekosten unterstützt werden sollen. Vorerst ist im Bundeshaushalt bis 2026 eine Summe von einer Milliarde Euro vorgesehen. Das wird aber nicht reichen. Eine höhere Mehrwertsteuer oder eine Art Tierwohlabgabe auf tierische Produkte sind in der Diskussion. Hier gab es jedoch bereits Kritik von der FDP, die eine Erhöhung der Preise ablehnt.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe.
Bildquelle: Amber Kipp, unsplash