Zusammenfassung
Opt-out: Persönliche Daten speichern, wenn nicht aktiv widersprochen wird.
Opt-in: Nur mit Einwilligungserklärung.
Vergleichbar mit Widerspruchs-/Zustimmungsregelung bei der Organspende.
Doch warum benennt man das bei der elektronischen Patienteakte/ePA nicht so?
Der Deutsche Ärztetag hat sich schlussendlich klar für die Opt-out-Lösung bei der ePA ausgesprochen. Die ePA wird initial allen Versicherten zur Verfügung gestellt, sie können dem aber auch widersprechen.
Die Ärzteschaft zeigt sich immer wieder gespalten, wenn es um Digitalisierungsprojekte im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI) geht. Das belegen viele knappe Abstimmungen über einzelne Aspekte der Digitalisierung. In den meisten Punkten setzte sich allerdings der Vorstand der Bundesärztekammer mit seiner konstruktiv-kritischen Linie beim Ärztetag durch.
Mit dem Opt-out-Beschluss hat der Deutsche Ärztetag auf jeden Fall eine klare Vorgabe an die Bundesregierung gerichtet, in die Gänge zu kommen. Denn die Ampel hat die Opt-out-Regelung in den Koalitionsvertrag geschrieben, bis jetzt aber noch keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen.
Hauptproblem ist die fehlende semantische und faktische Klarheit:
"Opt-out" (engl. to opt out (of), ‚sich gegen etwas zu entscheiden‘) ist aus dem Permission Marketing entlehnt und bezeichnet ein Verfahren, bei dem Werbung zugesandt oder persönliche Daten gespeichert werden, sofern der Betroffene dem nicht aktiv widersprochen hat. Dabei wird ein Einverständnis eher vorausgesetzt und gehofft, dass nur eine kleine Minderheit dem aktiv widerspricht.
Das Modell bildet den Gegensatz zum "Opt-in"-Verfahren, bei dem Werbeversand oder Speicherung persönlicher Daten eine vorherige Einwilligungserklärung des Betroffenen voraussetzen.
Das ist in etwa vergleichbar mit der Widerspruchsregelung im Gegensatz zur Zustimmungsregelung bei der Organspende.
Warum dabei ausgerechnet unverdaute Anglizismen wie "opt-out/opt-in" weiterhelfen sollen, bleibt unerfindlich. Eine elektronische Patientenakte (ePA) könnte es auch mit Widerspruchslösung und/oder Zustimmungslösung geben; dann wäre der Sachverhalt nicht nur erkenntnistheoretisch für alle Beteiligten klarer erkennbar.
Eine bekannte Parfümerie-Kette hatte mal relativ vergeblich mit dem Spruch "Come in and find out" geworben. Als der Werbeagentur-Texter gefragt wurde, welche Aussage das Ganze haben könnte, konnte er weder auf Englisch noch auf Deutsch eine zufriedenstellende Antwort geben.