Das E-Rezept kommt. Das E-Rezept kommt nicht. Was denn nun? Und was bedeutet das für Apotheker und Ärzte? Lest hier alles zur aktuellen Lage.
Es ist wieder eine Situation, wie wir sie so oft im Zusammenhang mit der Einführung des E-Rezeptes erlebt haben – ein Gremium (dieses Mal die Gematik) entscheidet darüber, wann der nächste Roll-out geplant ist und überrumpelt damit die Akteure. Am 9. Mai wurde bei der Gesellschafterversammlung kurzfristig eine Beschlussvorlage durch die Bundesregierung eingebracht, die die Verpflichtung zur Einführung des E-Rezeptes zum 1. September 2022 festmachen soll.
Ein Rundschreiben der Landesapothekerverbände informierte seine Mitglieder über diese Entwicklungen, die von der Gematik derzeit aber noch nicht bestätigt wurden. Interessant an dem Plan ist außerdem, dass der Zeitpunkt des neuerlichen Roll-out-Versuches erst einmal nur für die Apotheken gilt – die Ärzte sollen dafür teilweise länger Zeit haben und werden offenbar nach Bundesländern gestaffelt nachziehen. Der genaue Zeitplan für das E-Rezept, der eigentlich auf dieser Sitzung hätte beschlossen werden sollen, wurde auf eine Sondergesellschafterversammlung verlegt, die am 30.05.2022 stattfand.
Die Pläne sollen folgendermaßen zeitlich gestaffelt sein:
Ein weiteres Mal kommen die Dinge anders, als man sie eigentlich erwartet hätte, denn die genannten zeitlichen Abläufe hätten eigentlich nach dieser Sitzung bereits bekannt gegeben werden sollen. Das hat Hannes Neumann, der zuständige Produktmanager bei der Gematik beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock bereits Anfang Mai angekündigt.
Eine der vielen offenen Fragen zum E-Rezept ist außerdem, wie weit die Entwicklung des sogenannten Referenzvalidators bereits gediehen ist, der den Apotheken verbindlich melden soll, ob das E-Rezept, das bei ihnen auf dem Rechner ankommt, auch wirklich echt ist und nicht gefälscht. Übrigens – der Referenzvalidator ist keine Garantie für ein unter allen Umständen retaxfreies Rezept, was fälschlicherweise immer noch von einigen Apothekenmitarbeitern angenommen wird, denn dafür wurde er nicht entwickelt. Er dient lediglich als Schiedsrichter, mit dem ohne weitere Voraussetzungen FHIR Dateien auf Ihre Validität (valid oder nicht valid) getestet werden können. Zudem gibt es derzeit keine Garantie für Stabilität oder Optimierungen in Bezug auf seine Performance, den Speicherverbrauch oder die Laufzeit.
Auch wenn die Technik vielleicht schon steht – für die Umsetzung ist das geschulte Personal in den Apotheken und den Arztpraxen immens wichtig. Daher appelliert der DAV über Rundschreiben verschiedener Apothekerkammern an die Mitglieder, sich auf den Webseiten ihres Softwarehauses über Schulungsangebote zu informieren und diese zu nutzen, damit ein reibungsloser und möglichst problemfreier Start in die Welt des E-Rezeptes praktisch gelingen kann, sobald der Zeitpunkt dafür gekommen ist.
Auch sollen sich die Apotheken laut dem Rat der Gematik auf die Suche nach einem Pärchen-Arzt machen (wir berichteten), um das E-Rezept zusammen zu testen und gemeinsam Schwachstellen zu finden, bevor es verpflichtend sein wird. So kann man bereits im Vorfeld prüfen, ob alles passt, oder ob irgendwo noch nachgebessert werden muss. Da die Patienten derzeit noch keine App haben, um das ausgestellte E-Rezept digital an die Apotheke weiterzusenden, muss die Praxis es vorerst als Code ausdrucken, damit es physisch in die Apotheke gebracht werden kann.
Alles in allem stehen im Zusammenhang mit dem E-Rezept wieder viele Fragezeichen und die bange Frage, was eigentlich passiert, wenn am Tag x plötzlich gar nichts mehr geht. Aber auch dafür wird es sicherlich rechtzeitig einen Notfallplan geben. Der nächste Roll-out kommt bestimmt, packen wir es an.
Bildquelle: Mitya Ivanov, unsplash