In ihrem heutigen Urteil weisen die Richter die Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht endgültig ab. Derweil bestellt Gesundheitsminister Lauterbach Unmengen an Impfstoff.
Die endgültige Entscheidung aus Karlsruhe liegt nun vor: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die seit dem 15. März gilt, ist verfassungskonform. Seit ihrer Ankündigung hatten zahlreiche Beschäftigte und Einrichtungen im Gesundheitswesen Verfassungsbeschwerde eingelegt, welche nun abgewiesen wurden.
Bereits im Februar erteilte das Bundesverfassungsgericht der Pflege-Impfpflicht in einer Eilentscheidung eine vorläufige Genehmigung. Die Begründung fällt damals wie heute ähnlich aus: Zwar greife die Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, jedoch sei dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Der Gesetzgeber verfolge dabei nämlich den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Während diese für die meisten Menschen mild verlaufe, bestehe für bestimmte Personen aufgrund ihres Gesundheitszustandes und/oder ihres Alters aber auch ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf. Das hat sich auch mit Aufkommen der Omikron-Variante nicht geändert.
Gesetzgeber und medizinische Fachgesellschaften gingen nach wie vor davon aus, dass die Impfung zum Schutz vor Infektionen beitragen kann, da Geimpfte etwas weniger oder kürzer infektiöser seien und eine geringere Wahrscheinlichkeit hätten, sich selbst zu infizieren. Dazu komme, dass sich vulnerable Gruppen wie Immunsupprimierte oft selbst nicht effektiv durch die Impfung schützen können. Schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung seien hingegen sehr selten, der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch die Impfung sei dementsprechend zumutbar und auch verhältnismäßig.
Gute Nachrichten für alle, die nach wie vor auf den ganz klassischen Totimpfstoff warten: Nach einigen Verzögerungen hat die EMA nun den Zulassungsantrag des Impfstoffkandidaten des Herstellers Valneva akzeptiert. Damit gehe man vom Rolling Review in das formale Prüfverfahren über. Der Hersteller rechnet noch im Juni mit einer positiven Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel. Danach steht noch die Prüfung dieser Empfehlung durch die Europäische Kommission an, welche die endgültige Entscheidung über den Zulassungsantrag trifft. Bei einer positiven Entscheidung wäre die Marktzulassung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig.
Der Impfstoff von Valneva ist bislang der einzige in der EU getestete Totimpfstoff gegen SARS-CoV-2 auf Basis von inaktivierten Viruspartikeln.
Alle interessierten Bürger sollen bis zum Herbst die Möglichkeit bekommen, sich ihren zweiten Booster zu holen – so die aktuellen Pläne des Gesundheitsministers. Um im Herbst für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, schafft die Regierung daher in großem Umfang neue Impfdosen an. Neben den bewährten Impfstoffen, welche schon ausreichend vorrätig seien, kommen zwei neue dazu: Einerseits ein omikron-spezifisches Vakzin, welches derzeit noch von Biontech entwickelt wird, sowie ein bivalenter Impfstoff des Herstellers Moderna, der sowohl auf die ursprüngliche, als auch die Omikron-Variante abzielen soll. Dafür stellt der Haushalt 830 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 100 Mio. werden für die Aufrechterhaltung der Impfzentren bereitgestellt.
Lauterbach verspricht den Bürgern dabei sogar: Es werde genug Impfstoff da sein, dass jeder Impfwillige sein Vakzin frei wählen könne. Das geht offensichtlich nicht ohne einen Überschuss von Impfdosen, von denen die meisten wohl verfallen werden. „Wenn neue Varianten kommen und neue Impfstoffe, muss man neue Impfstoffe beschaffen, derweil ein Teil der alten Impfstoffe verfällt“, rechtfertigt der Minister dies. Die Union kritisiert die Pläne als verschwenderisch und fordert eine Offenlegung davon, wie viele ungenutze Dosen vernichtet werden müssen.
Auch wenn sie von Lauterbach als wünschenswert erachtet wird, steht eine generelle Empfehlung der STIKO zum zweiten Booster noch aus. Dafür fehlten einserseits noch Daten zur Wirksamkeit bei unter 70-Jährigen, andererseits sei auch noch nicht klar, mit welchen Varianten es Deutschland im Herbst zu tun bekommt.
Laut Daten des RKI ist das Infektionsgeschehen in Deutschland weiterhin rückläufig. Die aktuelle 7-Tages-Inzidenz beläuft sich auf 383,2 mit 58.719 neu gemeldeten Fällen und 165 Todesfällen. Am Vortag betrug die Inzidenz noch 407,4. Experten gehen aber von einer Unterschätzung der tatsächlichen Fallzahlen aus, da nur die Ergebnisse von PCR-Tests gemeldet werden; Fälle, die lediglich per Antigen-Schnelltest nachgewiesen wurden, werden demnach in der Statistik nicht erfasst.
Derweil sind inzwischen 77,6 % der Bevölkerung mindestens einmal geimpft (64,5 Mio); 75,8 % (63,1 Mio) sind mit zwei Impfungen grundimmunisiert. 49,5 Mio. Menschen 59,6 % haben bereits eine Boosterimpfung erhalten.
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