Es gibt eine staatliche Fürsorge- und Garantenpflicht gegenüber Risiko-/Hochrisiko-Personen. Daseins-/Krankheitsvorsorge muss der Staat vorhalten, damit Arme/Kranke/ Schwache/Minderbemittelte/Kinder nicht benachteiligt werden. Unser Grundgesetz definiert weitgehende Benachteiligungs-/Diskriminierungs-/ Ächtungs-Verbote. Gesundheit/körperlich-seelische Unversehrtheit/freie Persönlichkeitsentfaltung sind ebenso Ziele von Verfassungsrang. Nicht nur in Pandemiezeiten muss der Staat umfassend/vertretbar/angemessen Gesundheit schützen/epidemische Infektionsgefährdung verringern.
Mit frisch novelliertem Infektionsschutzgesetz (IfSG)/einrichtungsbezogener Pseudo-Impfpflicht für 5 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen/nur noch in Praxen/Kliniken nötigen AHA-/L-Regeln/Trennung von Infektions- und Regelsprechstunde wurden lediglich massiv steigende Sars-CoV-2-Infektionen bemäntelt.
Im internationalen Vergleich gibt es keinen überzeugend-linear-reziproken Zusammenhang zwischen Durchimpfungs- und Corona-Infektionsraten wie z.B. in D/Israel/Hongkong/GB/F/A/S. Alle zugelassenen Anti-Corona-Impfstoffe sind zwar indiziert zur aktiven Mehrfach-Immunisierung und Prävention der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankungen. Aber es gibt weder eine eindeutige sterile Immunität noch eine 100%ige Sicherheit, lediglich einen statistischen Schutznachweis vor schweren Verläufen/Intensivpflichtigkeit.
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html
Diese unbestreitbaren Tatsachen reichen verfassungsrechtlich für eine generell verpflichtende Impfpflicht ab dem 18. Lebensjahr absolut nicht aus.