Ohne zusätzliches Geld sieht es düster aus bei Deutschlands Krankenkassen. Ein umfassender Plan soll nun die Gelder zur Rettung auftreiben – doch er stößt auf Gegenwind.
Die gesetzlichen Krankenkassen gehen für 2023 von einem Finanzierungsdefizit von 17 Milliarden Euro aus. Kein neues, aber ein sehr konkretes Problem – wenn man vermeiden möchte, dass die durchschnittlichen Zusatzbeiträge für die Versicherten nicht steigen sollen. Das müssten sie bei diesem Defizit um rund 1 Prozent. Mit welchem Plan der Minister die Baustelle angeht, hat er nun in einem Gesetzentwurf beschrieben.
Der schwierigen Finanzlage möchte der Gesundheitsminister mit dem „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ entgegenwirken. Das im Referentenentwurf befindliche Papier sieht dabei eine Reihe an Maßnahmen vor, die Gelder an verschiedenen Stellen freizumachen.
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Um den kurzfristigen Bedarf zu bedienen, ist zunächst eine Bezuschussung der Kassen um 19,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln vorgesehen. Dabei ist die Variante der Unterstützung durch den Steuerzahler nicht neu – bereits für dieses Jahr packte die Große Koalition das Geldköfferchen aus und griff den Kassen mit der Rekordsumme von 28,5 Milliarden Euro unter die Arme.
Was wie eine Einmalleistung aussieht, ist jedoch aus Sicht des GKV-Spitzenverbands nur ein erster Tropfen auf den heißen Stein. Insbesondere für die Gegenfinanzierung der Kassenausgabe für die Verordnung der ALG-II-Empfänger wären noch zehn Milliarden Euro notwendig, lässt sich die Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer auf Twitter zitieren.
Weiterhin sieht Lauterbachs Plan vor, dass die „nicht notwendigen Finanzreserven der Krankenkassen“ abgeschmolzen werden sollen sowie „überschüssige Mittel des Gesundheitsfonds“ an die Kassen gehen. Auch hier begibt sich der Minister jedoch noch nicht auf neue Wege – so wurden die Finanzreserven der GKV bereits in den vergangenen Jahren um 8 Milliarden Euro abgebaut.
Neu hingegen ist eine Kaskade an Maßnahmen, die den Arzneimittelbereich – und damit Apotheker und Pharmaindustrie – betreffen.
Potenzielle Einsparmöglichkeiten sieht Lauterbach beispielsweise in einer temporären Anhebung des Apothekerabschlags: Befristet auf zwei Jahre soll er von 1,77 Euro für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel auf 2 Euro angehoben werden. Laut Gesetzesentwurf bringt dies Einsparungen in Höhe von etwa 170 Millionen Euro.
Ein weiteres temporäres Mittel ist laut Plan die Verlängerung des bestehenden Preismoratoriums für Arzneimittel um vier Jahre. Dies soll weitere 4,5 Milliarden Euro einbringen.
Doch auch strukturelle Änderungen sind vorgesehen, um die Krankenkassen zu retten. Hier ist insbesondere die Pharmasparte betroffen – so soll unter anderem der Erstattungsbeitrag nach § 130b SGB V künftig ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels gelten. Damit würden die Hersteller nun nicht mehr wie bisher im ersten Jahr neue Arzneimittel selbst bepreisen dürfen, sondern würden weit früher reglementiert werden. Für die Kassen bedeutet dies eine Erleichterung um rund 150 Millionen Euro pro Jahr. Auch mit höheren Herstellerabschläge auf patentgeschützte Arzneimittel soll Geld eingenommen werden – im Jahr 2023 Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden, laut Ministerium.
Eine ganze Reihe an Änderungen betreffen vor allem die Erstattungsrichtlinien. Laut Erstattungsbetragsvereinbarung sollen sich künftig mengenbezogene Aspekte, jährliche Gesamtvolumina sowie Arzneimittelverwürfe aufgrund unwirtschaftlicher Packungsgrößen auf die Preise auswirken. Vage und nur schwer einzuschätzen sind zudem Vorgaben für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen. Diese sollen in Zukunft ab einem Umsatz von 20 Millionen Euro einer konkreten Nutzenbewertung unterzogen werden. Kommt diese Bewertung zum entsprechenden Ergebnis, könnten hier zwischen 100 und 200 Millionen Euro eingespart werden.
Abgerundet wird das Gesamtpaket an Sparinstrumenten durch eine Absenkung der Umsatzsteuer für Medikamente auf 7 Prozent – ab 2023. Laut Plan spült das rund sechs Milliarden Euro in die Kassen der GKVen.
An Gegenwind aus den zur Kasse gebetenen Branchen führt bei den Plänen Lauterbachs kein Weg vorbei. Kritiker der Pläne sehen vor allem die Versorgungsgrundlage in Deutschland gefährdet – ist diese durch Corona und die Ukraine-Krise doch ohnehin aktuell sehr angespannt.
„Gerade in der aktuellen Situation, in der wir es mit massiven Lieferschwierigkeiten zu tun haben, dringend auf die Entwicklung von neuen Medikamenten angewiesen sind und zusätzlich noch die Versorgungsschwierigkeiten durch den Ukrainekrieg haben, ist jede weitere Belastung nicht zu verantworten“, wird der Vorsitzende des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Dr. Hans Georg Feldmaier, in der Ärztezeitung zitiert.
Doch auch der Medizinstandort Deutschland gilt als Argument gegen die Ministeriumspläne. Was Deutschland in Zeiten der Corona-Krise dank Innovationen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion an Rückstand eingeholt hat, werde mit diesen Vorgaben wieder zunichte gemacht.
Noch konkreter werden die Stimmen aus den Reihen der Apotheker. Die Anhebung des Apothekerabschlags sei demnach nichts anderes als eine Honorarkürzung. Dass die gesetzliche Fixierung auf 1,77 Euro noch einmal angefasst werden solle, sei nicht ganz nachvollziehbar.
Ob der Gesetzesentwurf so durch das Parlament geht oder ob noch Nachbesserungen erforderlich sein werden, zeigen die kommenden Diskussionen – die Verbände sind schon in Bereitschaft.
Klar ist im Grunde nur: Es muss eine Lösung her, wenn die stetig wachsende Lücke von Ausgabenzuwachs gegenüber Einnahmenrückgang nicht größer werden soll.
Bildquelle: Lennart Schulz, unsplash