Auch zum Jahreswechsel lässt uns Corona keine Ruhe: Die wichtigsten News der Woche rund um Omikron gibt's hier. Außerdem präsentieren wir euch in diesem Newsletter eure Lieblingsthemen aus 2021.
Laut der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA weisen die Antigen-Tests eine geringere Sensitivität bei Omikron auf. Darauf deuten aktuelle Untersuchungen der Behörde hin. Demnach könnte dies zu vermehrten falsch-negativen Testergebnissen führen. Im Rahmen der Untersuchung führten die Forscher die Schnelltests mit Patientenproben durch, die mit der Omikron-Variante infiziert waren.
„Erste Daten deuten darauf hin, dass Antigen-Tests die Omikron-Variante zwar erkennen, aber möglicherweise eine geringere Empfindlichkeit aufweisen“, erklärt die FDA. „Es ist wichtig zu beachten, dass diese Labordaten die laufenden klinischen Studienbewertungen mit Patientenproben mit Lebendviren nicht ersetzen.“ Die Laborergebnisse basieren auf Experimenten mit lebenden SARS-CoV-2-Viren; zuvor hatte die Behörde die Untersuchung mit inaktivierten Viren durchgeführt und keine Unterschiede zwischen den Varianten ermitteln können. Die neuen Daten spiegeln die tatsächlichen Eigenschaften der Variante besser wider.
Die Behörde empfiehlt aber auch weiterhin den Einsatz der Schnelltests. Antigen-Tests weisen generell eine niedrigere Empfindlichkeit auf als PCR-Tests und erkennen oft keine frühe Infektion. Daher empfiehlt die FDA: Wenn der Antigen-Test negativ ausfällt, obwohl eine COVID-19-Infektion wahrscheinlich ist und Symptome vorhanden sind, sollte noch ein PCR-Test durchgeführt werden.
Die Bundesregierung kauft eine Millionen Packungen des Medikaments Paxlovid® des US-Unternehmens Pfizers. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach der Deutschen-Presse-Agentur mit. Das Arzneimittel soll gegen schwere COVID-19-Verläufe helfen. Mit ersten Lieferungen werde noch im Januar gerechnet. „Das Medikament ist extrem vielversprechend, weil es in der frühen Gabe den schweren Verlauf von Covid deutlich abschwächen kann. Ich rechne damit, dass wir damit zahlreiche schwere Verläufe auf den Intensivstationen verhindern können.“
Die FDA hatte kurz vor Weihnachten eine Notfallzulassung für Paxlovid® ausgesprochen. Damit ist es das erste Mittel gegen COVID-19, das in den USA als orales Medikament in Tablettenform zugelassen ist. Lauterbach plant ebenfalls eine Notfallzulassung, damit es bereits im Januar einsatzbereit ist.
Eingenommen wird das Medikament zweimal täglich drei Tabletten über fünf Tage hinweg. Das Medikament soll mithilfe des Wirkstoffs Nirmatrelvir die Virusvermehrung stoppen. COVID-19-Infizierte ab dem Alter von 12 Jahren können mit dem Arzneimittel behandelt werden, um das Risiko eines schweren Verlaufs zu senken. Offiziell zugelassen ist das Medikament in der EU noch nicht. Doch die europäische Arzneimittelbehörde hatte mitgeteilt, dass das Medikament bei Erwachsenen eingesetzt werden kann, wenn sie mit COVID-19 infiziert sind und keine zusätzliche Sauerstoffbehandlung benötigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Bundestag muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Falle einer Triage treffen. Grundlage für den Beschluss ist der Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben.
Den Anstoß für diesen Beschluss hat eine Verfassungsbeschwerde gegeben – neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen hatten befürchtet, im Zweifel ohne entsprechende Vorgaben von den Ärzten aufgegeben zu werden.
Bereits seit Mitte 2020 war die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig. Dies ging auch mit einem Eilantrag einher, den die Richter des zuständigen Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth abgewiesen hatten. Zu diesem Zeitpunkt sah das Gericht keine Eile: Die Krankenhäuser und die Verbreitung des Virus im Sommer 2020 befanden sich nicht in einer solch kritischen Situation wie jetzt. Dadurch erschien ein Fall einer Triage unwahrscheinlich.
Die aktuelle bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt laut Angaben des RKI bei 205,5 – wobei sich diese innerhalb der Bundesländer stark unterscheidet. So ist sie in Thüringen mit 451,9 am höchsten und in Niedersachsen mit 128,3 am niedrigsten. Innerhalb eines Tages verzeichneten die Ämter 40.043 neue COVID-19-Fälle sowie 414 neue Todesfälle.
Zudem gab das RKI an, dass 20.731 von 24.778 Betten belegt seien. Davon sind 4.201 Intensivpatienten, das entspricht etwa 20 % der belegten Betten. Davon wiederum werden 2.443, bzw. 58 % der COVID-19-Intensivpatienten invasiv beatmet. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt dadurch bei 3,25. Am höchsten ist sie mit 10,19 in Thüringen, am niedrigsten in Niedersachsen mit 1,92.
Mittlerweile sind mindestens 59 Millionen Menschen bzw. 71 % der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Mindestens 31 Millionen Menschen bzw. 37,3 % erhielten eine zusätzliche Auffrischungsimpfung. Aktuell liegt der Anteil der Ungeimpften bei 26 % bzw. etwa 21,6 Millionen Menschen. Dem hingegen haben 61,5 Millionen Menschen (74 %) mindestens eine Impfdosis erhalten. Für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren steht bisher noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung; diese Gruppe macht etwa 4,8 % der Bevölkerung aus. Die Impfquoten unterscheiden sich auch hier innerhalb der Bundesländer: In Bremen ist sie beim Anteil der mindestens einmal Geimpften am höchsten mit 87 %, in Sachsen mit 63,1 % am niedrigsten.
Am 29. Dezember vermerkte das RKI insgesamt 13.124 Omikron-Fälle. Das entspricht einem Zuwachs von 2.686 bzw 26 % Fällen zum Vortag – inklusive der Nachmeldungen für vergangene Wochen. Davon sind 159 hospitalisiert worden, 185 Personen haben sich reinfiziert und vier sind verstorben.
Das RKI weist außerdem darauf hin, dass über die Feiertage und zum Jahreswechsel mit einer geringeren Test- und Meldeaktivität zu rechnen ist. Dies verzerrt die Daten, sodass diese ein unvollständiges Bild der epidemiologischen Lage in Deutschland ergeben. Auch die Omikronfälle werden nur erfasst, wenn ein Nachweis mittels Gesamtgenomsequenzierung oder ein labordiagnostischer Verdacht mittels variantspezifischer PCR eine Infektion mit Omikron zeigte. Die Daten wurden aber nicht validiert und unterliegen damit noch möglichen Korrekturen.
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