Ab Januar 2022 kann der Mutterpass als Bestandteil der elektronischen Patientenakte genutzt werden. Einträge können dann problemlos über eine App abgerufen werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden, dass der Mutterpass nun neben der klassischen Papierform auch digital – innerhalb der elektronischen Patientenakte – genutzt werden kann. Die Anpassung der Richtinien tritt ab Januar 2022 in Kraft. Dies bietet den Vorteil, dass behandelnde Ärzte künftig nicht doppelt dokumentieren müssen. Um die Vollständigkeit der Dokumente gewährleisten zu können, sollte ein Wechsel des Formats während einer Schwangerschaft laut Bundesausschuss jedoch vermieden werden. Die KBV empfiehlt weiterhin, Schwangere bei der Nutzung zu beraten, um Fehler bei der technischen Nutzung zu vermeiden.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Mehr Informationen findet ihr auch hier.
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