Muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wie schon beim Lockdown und der Bundesnotbremse eine weitere juristische Grundsatzentscheidung bei selektiver vs. allgemeiner Impfpflicht treffen?
Verfassungsrechtlich ist dringend geboten, wie schon Anno Fricke in der Ärzte Zeitung kommentierte, "dass nach der Impfpflicht für das medizinische und pflegerische Personal auch die allgemeine Impfpflicht sehr konkret in den Blick genommen wird". Beim jetzigen Erkenntnissstand würde sonst dauerhaft der Gleichheitsgrundsatz verletzt, und das BVerfG erneut wie bereits in der Lockdown-/Bundesnotbremsen-Frage entscheiden müssen.Ebenso klar muss sein, dass es nur eine Bußgeld-bewehrte Impfpflicht und keinen strafrechtlich relevanten Impfzwang geben kann. Denn die Durchsetzung von Zwang verstößt hier gegen das Recht auf Unversehrtheit bzw. die freie Persönlichkeitsentfaltung.Letztere Rechte enden allerdings dort, wo durch ideologisch veblendete, aufgehetzte und zunehmend auch durch verbale bzw. tätige, kriminelle Impfgegnerschaft die Rechte auf Gesundheit und Unversehrtheit Dritter nicht gewahrt bleiben. Bzw. PolitikerInnen und Entscheider trotz demokratischer Willensbildung bedroht und eingeschüchtert werden sollen.
Der Schutz von aus medizinischen und sonstigen Gründen Ungeimpften bzw. der erst beginnende Impfschutz von Kindern unter 12 Jahren, unbestrittene Durchbruchsinfektionen bei teilgeimpften, noch nicht ausreichend geboosterten Personen und unseren älteren, multimorbiden Patientinnen und Patienten mit früh nachlassenden Antikörper-Titern bzw. geringen Abwehrkräften muss infektionsepidemiologisch sicher entwickelt, gefördert und eingehalten werden.Zumal fundamentalistische Verschwörungstheoretiker, "Covidioten", Querdenker, "Coronaleugner", ebenso fanatisierte wie zugleich bigotte Impfgegner, die ihren persönlichen Impfschutz schon längst intus haben, selbst bei politischen Rechts-Parteien und -Gruppierungen gerne demonstrieren, dass sie selbst die Handhabung von Schutzmasken und einfachste AHA-Regeln nicht mal bei ihren eigentlich verbotenen Demonstrationen als Eigen- und Fremdschutz verstanden haben und praktizieren können.Ein Impfregister ist angesichts der tagtäglichen Ereignis-, Krankenhausbelegungs- und Todeszahlen m.E. unumgänglich. Die Politik neigt dabei im Gegensatz zu uns Ärztinnen und Ärzten, die sehr wohl differenzieren, wer a n oder m i t Corona gestorben ist, zu dilettantischer Selbstüberschätzung, illusionären Verkennungen und populistischem Vermeidungsverhalten.Ich kann nicht einerseits mit der zunehmend durch Delta-/Omikron-Varianten bzw. Boostern und Kinder-Impf-Diskussionen verkomplizierten und dramatisch-gefährlich-infektiologischen Lage argumentieren und zugleich ohne kontrollierte Erfassungs- und Ausschlusskriterien dem Missbrauch durch Impffälscher, Nepper, Schlepper, Bauernfänger Tür und Tor öffnen.