Die Impfpflicht für Gesundheitspersonal kommt, es gibt Neues zu Omikron und die STIKO will die Kinderimpfung empfehlen: Diese und weitere Corona-News gibt's in unserem Update.
Der Bundestag hat heute für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt, die eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen vorsieht. Ab dem 15. März 2022 müssen demnach Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen besonders durch COVID-19 gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen.
Die Impfpflicht soll auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren gelten. Dem Personal komme eine besondere Verantwortung zu, da es engen und intensiven Kontakt zu Personengruppen mit hohem Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es im Gesetzesentwurf.
Außerdem sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend mitimpfen dürfen. Das soll Auffrischungsimpfungen beschleunigen. Am Nachmittag wird der Bundesrat abschließend über den Gesetzesentwurf entscheiden.
Auch von der STIKO gibt es Neuigkeiten: Sie will die Corona-Impfung für 5- bis 11-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen empfehlen. Sie soll auch für Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten gelten, die selber nicht geimpft werden können. „Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der STIKO.
Die Impfungen sollen demnach mit zwei Dosen Comirnaty® (10µg) im Abstand von 3 bis 6 Wochen erfolgen. Ziel der Impfempfehlung sei es, „unter anderem schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren zu verhindern“.
Final ist die Empfehlung allerdings noch nicht. Bundesländer und die beteiligten Fachkreise müssen erst noch darüber abstimmen. Änderungen sind daher noch möglich.
Lest hier die gesamte Pressemitteilung der STIKO.
Forscher des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) haben untersucht, ob die Antikörper von COVID-19-Geimpften andere Strukturen des Spike-Proteins erkennen als die Antikörper von SARS-CoV-2-Infizierten. Diese Frage steht im Raum, weil einige Corona-Impfstoffe wie die mRNA-Impfstoffe von Biontech (Comirnaty®) als Antigen-Zielstruktur eine veränderte (stabilisierte) Variante des Spike-Proteins des Coronavirus erkennen. Ein vom Immunsystem bei SARS-CoV-2-Infektion erkanntes Antigen ist das unveränderte Spike-Protein.
Die Forscher haben dazu in ihrer Studie Antikörper im Blutserum von mit Comirnaty® Geimpften mit Antikörpern im Serum von COVID-19-Rekonvaleszenten verglichen und führten eine sogenannte vergleichende Epitopkartierung durch. Sie identifizierten 36 lineare Epitope, die von Antikörpern in unterschiedlichen Seren COVID-19-Geimpfter erkannt wurden. 27 dieser Epitope wurden fast ausschließlich von den Antikörpern in Rekonvaleszentenseren erkannt.
Im Ergebnis weist die Untersuchung auf eine größere Vielfalt Spike-spezifischer Antikörper in Rekonvaleszenten im Vergleich zu Comirnaty-Geimpften hin. Ob dies jedoch einen klinisch relevanten Einfluss auf die Breite der Spike-spezifischen Immunantwort hat, lässt sich auf Basis der derzeit verfügbaren Daten noch nicht beantworten.
Die ganze Mitteilung des PEI findet ihr hier. Die Originalpublikation haben wir euch hier und im Text verlinkt.
Forscher gehen nun davon aus, dass es eine zweite Viruslinie der SARS-CoV-2-Variante Omikron geben könnte. Es sei noch unklar, inwieweit sich der Virusstrang von der bisher bekannten Omikron-Variante unterscheidet. Doch es zeigt sich deutlich: Die gängigen PCR-Tests des SARS-CoV-2-Virus können nur bedingt Aufschluss darüber geben, ob es sich um einen Subtyp handelt.
Dieser Befund kristallisierte sich nach Angaben britischer Forscher heraus, als die Omikron-Fälle in Großbritannien von 101 auf 437 stiegen, heißt es im Guardian. Auch diese Linie weise viele Mutationen auf, jedoch fehle eine besondere genetische Veränderung, die das Aufzeigen wahrscheinlicher Fälle mittels routinemäßiger PCR-Tests ermöglicht. Dennoch wird diese Variante durch alle gängigen Tests als Coronavirusvariante detektiert und könne anhand von bisherigen Genomuntersuchungen als Omikron-Variante identifiziert werden.
Dieser Befund veranlasste die Forscher dazu, die Omikron-Variante in zwei Linien zu splitten. „Es gibt zwei Abstammungslinien innerhalb von Omikron, BA.1 und BA.2, die genetisch sehr unterschiedlich sind“, sagte Prof. Francois Balloux, Direktor des University College London Genetics Institute. „Die beiden Abstammungslinien können sich unterschiedlich verhalten.“ Informell nennen einige Forscher die neue Variante „Stealth Omicron“, da ihr die Deletion fehlt, die PCR-Tests die Detektion ermöglichen, heißt es. Unklar ist, wie die Variante entstanden ist: Obwohl das Virus unter Omikron fällt, sei es genetisch so unterschiedlich, dass es als neue Variants of Concern gelten könne, wenn es sich ebenfalls so schnell ausbreiten sollte. Diese Stealth-Variante wurde erstmals unter SARS-CoV-2-Genomen entdeckt, die aus Südafrika, Australien und Kanada eingereicht wurden. Insgesamt wurden sieben Fälle identifiziert.
Die genomische Epidemiologin Dr. Emma Hodcroft von der Universität Basel äußerte sich via Twitter zu dieser Viruslinie.
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Sie macht darauf aufmerksam, dass es keine Variante gibt, die nicht durch eine PCR-Analyse detektierbar sei. Nicht so leicht zu erkennen sei, ob die Sequenzen Omikron oder Omikron-ähnlich sind. Eine kürzlich veröffentlichte Preprint-Studie könnte auch bei diesem Dilemma Abhilfe verschaffen: So beschreiben die Forscher ein RT-qPCR-Assay, das die Identifizierung der Omikron-Variante ermöglicht, in dem es auch charakteristische Mutationen in den nsp6, Spike- und Nukleokapsid-Genen zielt.
Die aktuelle bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt laut Angaben des RKI bei 413,7 – wobei sich diese innerhalb der Bundesländer stark unterscheidet. So liegt sie in Sachsen bereits bei 1081,9 und in Schleswig-Holstein bei 156,9. Innerhalb eines Tages verzeichneten die Ämter 61.288 neue COVID-19-Fälle, sowie 484 neue Todesfälle.
Zudem gab das RKI an, dass 22.019 Betten von 24.967 belegt seien. Davon sind 4.943 Intensivpatienten, das entspricht etwa 22 % der belegten Betten. Davon wiederum werden 2.732, bzw. 55 % der COVID-19-Intensivpatienten, invasiv beatmet. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt dadurch bei 5,75. Am höchsten ist sie mit 18,82 in Thüringen, am niedrigsten in Hamburg mit 2,7.
Mittlerweile sind mindestens 57,7 Millionen Menschen bzw. 69,4 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Mindestens 17,7 Millionen Menschen bzw. 21,3 Prozent erhielten eine zusätzliche Auffrischungsimpfung. Aktuell liegt der Anteil der Ungeimpften bei 27,6 Prozent bzw. etwa 22,9 Millionen Menschen. Dem hingegen haben 60,2 Millionen Menschen (72,4 %) mindestens eine Impfdosis erhalten. Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren steht bisher noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung; diese Gruppe macht etwa 4,8 Prozent der Bevölkerung aus. Die Impfquoten unterscheiden sich auch hier innerhalb der Bundesländer: In Bremen ist sie beim Anteil der mindestens einmal Geimpften am höchsten mit 84,5 Prozent, in Sachsen 61,6 Prozent am niedrigsten.
Dieser Text ist in Zusammenarbeit mit Sharin Santhiraraja-Abresch entstanden.
Bildquelle: Nicholas Doherty, unsplash