Von weitreichenden 2G-Regelungen, über die Einführung einer Impfpflicht bis zur Verlängerung der epidemischen Notlage: Darum ging es in der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten.
Die vierte Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Angesichts der hohen Inzidenzen und der kritischen Lage in den Intensivstationen, sind schnelle Maßnahmen gefragt, um die Welle zu brechen. Daher trafen sich heute (02.12.2021, 11:00 Uhr) Bund und Länder zu einer vorgezogenen Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK). Neben den Regierungschefs der Bundesländer nahmen auch die noch geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz teil. Welche Maßnahmen beschlossen wurden, stellen wir euch hier vor.
Ein großer Teil der Maßnahmen sieht umfassende 2G-Regelungen in verschiedenen Bereichen vor. So ist der Zutritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater oder Restaurants künftig nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt – mit der Möglichkeit, auf 2G+ zu verschärfen, also zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test zu fordern. Auch für Geschäfte des Einzelhandels ist nun eine Einlassbeschränkung gemäß 2G vorgesehen, wobei Supermärkte, Drogerien und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs von der Regelung ausgenommen sind.
Für Großveranstaltungen wie Konzerte und Sportereignisse gilt neben 2G-Regelung künftig eine Beschränkung der Besucherzahl auf 30 bis 50 % der möglichen Kapazität, wobei im Freien eine Obergrenze von 15.000 Personen und in Innenräumen von 5.000 Personen gilt. Ist in den Ländern das Infektionsgeschehen sehr hoch, sollen Großveranstaltungen abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden.
Bei allen weiteren Veranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen in Innenräumen und maximal 200 Personen im Freien begrenzt; zusätzlich gilt eine 2G-Regelung und Maskenpflicht. In Hotspot-Regionen, also Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 350, gilt dies auch für private Feiern.
Für Clubs und Diskotheken gelten gesonderte Regeln: In Hotspot-Regionen sollen sie ganz geschlossen werden.
Außerdem beschlossen: Ein Feuerwerksverbot, wie schon im letzten Jahr.
Neben den bisher genannten Einschränkungen wurden auch erneute Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum beschlossen: Es sind nun nur noch Treffen mit 2 Mitgliedern eines anderen Haushalt erlaubt. Diese Einschränkung betrifft aber nur Ungeimpfte; Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden von dieser Regelung ausgenommen.
Um die Infektionslage in den Schulen unter Kontrolle zu bringen wird eine bundesweite Maskenpflicht in den Schulen eingeführt. Diese wird in allen Klassenstufen gelten.
Auch über eine inzwischen vielfach geforderte Impfpflicht (wir berichteten) wurde entschieden. Sowohl über eine teilweise Impfpflicht für Mitarbeiter in Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, als auch über eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag bis zum Jahrenende hin abstimmen. Wird sie vom Bundestag abgenickt, könnte die Impfpflicht ab Februar in Kraft treten.
Sowohl die scheidende Bundeskanzlerin Merkel, als auch der künftige Kanzler Scholz sprachen sich für eine Impfpflicht aus. Scholz sei sicher, dass sie kommen wird. Er und auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst nutzten die Gelegenheit, ein weiteres Mal an bisher noch Ungeimpfte zu appellieren, die Impfangebote schnell anzunehmen. „Sie retten damit Leben“, betonte Wüst.
Apropos Impfen: Auch darüber, ab wann der Impfschutz als abgelaufen gelten soll, wurde diskutiert. Die Frage, wie lange eine Person nach ihrer letzten Impfung als vollständig geimpft gelten soll, blieb allerdings offen. Es wurde auf EU-Vorgaben verwiesen, die einen Zeitraum von 9 Monaten vorsehen.
Die epidemische Notlage nationaler Tragweite ist im November ausgelaufen; die Übergangsfrist der Maßnahmen galt zunächst bis zum 15.12. Nun wird diese Frist doch noch weiter verlängert; durch Anpassung des Infektionsschutzgesetzes soll es auch möglich sein, Maßnahmen regional differenziert anzuordnen.
Nun liegt es an den jeweiligen Bundesländern, die beschlossenen Maßnahmen zu verkünden und so geltend zu machen.
Bildquelle: Ryoji Iwata, unsplash