Die Ampel-Koalition will den umstrittenen Paragraf 219a streichen. Damit dürfen Ärzte genauer über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne sich strafbar zu machen. Was sich noch in diesem Bereich ändern soll, lest ihr hier.
Der umstrittene Strafrechtsparagraf 219a, der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe stellt, soll gestrichen werden. Das haben die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.
Nach dem Paragraf dürfen Ärzte, Einrichtungen und Kliniken zwar öffentlich – etwa auf einer Website – Auskunft darüber geben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Nicht erlaubt ist aber, darüber zu informieren, wie sie die Eingriffe durchführen. Angaben dazu wurden bisher als Werbung für die Abtreibung aufgefasst; Ärzte müssen wegen veröffentlichter Informationen über Schwangerschaftsabbrüche eine Verurteilung fürchten.
Die Ampel-Koalitionäre wollen das Werbeverbot für Abtreibungen jetzt ersatzlos streichen. Auch das Bundesverfassungsgericht will darüber in den kommenden Monaten entscheiden. Ärzte „sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“, heißt es im Koalitionsvertrag wörtlich. Das soll Frauen in ihrem Selbstbestimmungsrecht stärken und Versorgungssicherheit herstellen.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel gehört zu den bekanntesten Verfechterinnen der Abschaffung des Paragrafs 219a. Sie selbst wurde wegen des „Werbeverbots“ erstmals 2017 angeklagt und verurteilt. Seitdem kämpft sie sich durch juristische Instanzen und wird von Abtreibungsgegnern angefeindet. Das Thema wurde durch ihren Fall bundesweit bekannt. Hänel sei „sehr froh und erleichtert“ über die Streichung des Paragrafen, wie sie in einem Gespräch mit dem ZDF sagte.
Sie sei überzeugt, dass mit der Änderung die gesundheitliche Versorgung von Frauen verbessert werden könne. Mit einem guten Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüchen im Internet „fallen diese ganzen Fehlinformationen hoffentlich weg – und die ganzen Demütigungen“.
Die Frage der Grundrechtsverletzung sei damit aber nicht abschließend behandelt, gab sie zu bedenken. Vieles hänge nun davon ab, wie das Gesetz konkret ausgestaltet werde, so Hänel.
Die Ampel-Parteien haben noch weitere Maßnahmen in diesem Bereich geplant. Dazu gehört, dass der Schwangerschaftsabbruch Teil der Aus- und Weiterbildung von Ärzten werden soll. Außerdem sollen „Gehsteigbelästigungen“ durch Abtreibungsgegner „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ entgegensetzt werden. Vorgesehen ist auch, die Schwangerschaftskonfliktberatung künftig online zu ermöglichen. Eine Kommission werde zudem prüfen, ob „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ möglich sind.
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