Warum starren Politik/Gesellschaft/Medien auf eine heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Corona-Bundesnotbremse eigentlich wie Kaninchen auf die Schlange?
Die Bundesnotbremse war am 23.04.2021 mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz (BevSG) in Kraft getreten. Bis einschließlich 30.06.2021 regelte es bundesweit einheitlich die Maßnahmen, wenn in einzelnen Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenzen bestimmte Schwellenwerte überschritten. Dazu zählten Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperren.
Laut BVerfG greifen nächtliche Ausgangsbeschränkungen „tief in die Lebensverhältnisse ein“. Sie dienten aber auch „einem grundsätzlich legitimen Zweck“ und sollten zudem nur bei einer Inzidenz über 100 gelten. Daher seien sie nicht offenkundig verfassungswidrig. Es sei unklar, ob Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie „offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen“ wären.
Erfolgreich war das 4. BevSG allemal: Die politisch damals bereits als hochdramatisch eingeschätzten 7-Tage-Inzidenzen von über 100 sanken noch bis Anfang Oktober 2021 auf Werte um 50 und darunter. Aktuell liegen sie fast beim 10-fachen mit steigender Tendenz.
Jetzige Besonderheiten weit jenseits des Zeitraums 23.04.-30.06.2021, über welchen das BVerfG zu befinden hat: Hospitalisierungsraten/Intensivbettenbelegung/Praxis-Aus-/-Belastungen liegen regional betont im Osten und Süden der Republik derzeit wesentlich höher als damals. Überlastungsanzeich(g)en häufen sich.
In diese Lage sind wir u.a. durch unverantwortliches Lockerungs-/Öffnungs-Chaos (Karneval, Fußball, Großveranstaltungen...), multimedial hofierte Impfverweigerung, Philosophenverirrungen, pseudolinke Selbstbeweihräucherung, fundamentalistisch-fanatische CORONA-Leugnung, aber auch ostentative Impfzentrum-Schliesungen gekommen.
Aktuell verschärft durch Empirie-freie Omikron-Varianten-Panik, bei der man auch einfach infektiologische Experten der Republik Südafrika RSA/Nachbarländer hätte befragen können.
Unbeschadet wie und in welcher Form das BVerfG heute entscheiden wird, befürchte ich persönlich wie so oft ein ambivalent-juristisch-wohlabgewogenes Sowoh-Als-Auch. Aber egal wie's ausgeht, derzeit haben wir eine dramatisch schlechtere und völlig andere Situation und Ausgangslage in der Bundesrepublik Deutschland.
"Laissez faire" ist out, Impfpflicht, 2G+ und Lockdown sind in!
Breaking News:
Bundesverfassungsgericht vom 30.11.2021: "Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig" - Eine bewunderswerte Klarstellung!