In Deutschland herrscht Organspendermangel. Betroffene müssen oft jahrelang auf ein Organ warten. Experten der Deutschen Gesellschaft für Urologie fordern, das Thema auch politisch in den Fokus zu rücken.
In Deutschland werden jährlich ca. 9.500 Spenderorgane benötigt – 2020 standen jedoch nur 2.941 Organe zur Verfügung. Im internationalen Vergleich bildet Deutschland damit das Schlusslicht. Angesichts dieser bedenklichen Lage veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) nun einen Appell an die zukünftigen Koalitionäre, das Thema Organspende und Transplantationsmedizin in Deutschland aufzunehmen und weiterzuentwickeln.
In einem Schreiben an die Fachpolitiker der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP riefen die Mitglieder der DGU diese dazu auf, sich zu positionieren und Konzepte zu entwickeln. Dringenden Handlungsbedarf sehen die Experten vor allem in puncto gesetzlicher Rahmenbedingungen der Organspende, Patientenverfügung, funktionserhaltende Therapie von Spenderorganen, Palliativmedizin und Herztoddiagnostik.
Als transplantierendes Fachgebiet weist die DGU im Besonderen auf die Lage bei der Nierentransplantation hin. Derzeit warten ein Viertel aller Patienten acht oder mehr Jahre auf eine Niere. Der Organmangel führe naturgemäß zu einer medizinisch nicht vertretbaren Verlängerung der Wartezeit. Das bedeute nicht nur eine deutliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Patienten, sondern führe – bedingt durch die Systematik der Nierenallokation - zu einer gefährlichen Verzerrung, da die Bedeutung der immunologischen Übereinstimmung im Verhältnis zur Wartezeit schwindet und nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.
Vor diesem Hintergrund sei es nicht verwunderlich, dass die Ergebnisse der Nierentransplantation in Deutschland im internationalen Vergleich deutlich schlechter ausfallen. Die 5-Jahres-Transplantatfunktion einer Niere liegt in Deutschland bei 72 % im Gegensatz zu 80 % im internationalen Vergleich, konstatiert die DGU.
Dass die Einführung der Widerspruchslösung bisher gescheitert ist, bleibt für die Fachgesellschaft unverständlich. Die DGU betont gegenüber der möglichen Ampel-Regierung: Die jetzige Regelung stellt eine große Belastung für die Angehörigen dar, wie die vorherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auch, da sie in einer emotional extrem schwierigen Lage aufgerufen sind, eine Entscheidung zu treffen, die sie nur stellvertretend und in der mutmaßlichen Interpretation des Willens des Verstorbenen treffen können. Es ist eine Entscheidung, von der sie ihr Leben lang nie wissen werden, ob sie wirklich im Sinne des Verstorbenen war.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Urologie.
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