Die Geflügelpest ist wieder da – nach einer überraschend kurzen Pause im Spätsommer. Einen Überblick zur aktuellen Situation in Deutschland gibt es hier.
Jedes Jahr steigt vor dem Winter das Risiko, dass Zugvögel die aviäre Influenza (AI) hierzulande einschleppen. Auch diesen Herbst wurde das Virus H5N1 bereits in einigen Bundesländern bei Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen.
Bei der aviären Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI), bei der es vor allem bei Hühnervögeln zu schweren Krankheitsbildern mit hoher Letalität kommen kann. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen oder auch ohne Krankheitsanzeichen einhergehen.
Aviäre Influenzaviren (AIV) kommen in 16 verschiedenen H-Subtypen und 9 verschiedenen N-Subtypen vor. Bisher wurden hochpathogene AIV nur innerhalb der Subtypen H5 und H7 festgestellt, es gibt aber auch aviäre Influenzaviren dieser Subtypen, die zu den niedrigpathogenen AIV gehören. Für die Subtypen H5 und H7 besteht in Deutschland eine Anzeigepflicht.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln in einer aktuellen Bewertung als hoch ein. Auch eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird in Deutschland aktuell als hoch eingestuft. Bereits Mitte Oktober kam es zu ersten Nachweisen des Virus bei einem Wildvogel in Schleswig-Holstein sowie bei einem Storch in Greifswald. In Proben der verendet aufgefundenen Tiere wurden konnte das FLI den Subtyp H5N1 bestimmen. Der letzte Nachweis in Schleswig-Holstein war Mitte Juni erfolgt.
Mittlerweile sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein betroffen. Zuletzt kam es in NRW zu Ausbrüchen bei zwei Standorten eines Geflügelbetriebs in Soest, bei denen das Veterinäruntersuchungsamt ebenfalls Viren des Typs H5N1 bei Puten bestätigte. In Folge dessen mussten 8.600 erkrankte Putenhähne und 8.000 Putenküken vorsorglich getötet werden. Im gesamten Kreisgebiet ist ab sofort sämtliches Geflügel aufzustallen.
Besonders Geflügelhaltern mit Freilandhaltungen und Offenstallsystemen sollte zu Vorsorgemaßnahmen geraten werden, um ihre Bestände vor einem Eintrag des Virus zu schützen. Das Landwirtschaftsministerium verschärfte wegen der akuten Situation zuletzt am 24. November landesweit die Hygieneauflagen. Sie gelten für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter. Ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen muss durch Netze und Zäune vermieden werden.
Haltern sollte geraten werden, Geflügelhaltungen nur mit sauberem Schuhwerk und Schutzkleidung zu betreten und alle Gegenstände wie z. B. Schubkarren vor einem Einbringen zu reinigen. Außerdem müssen an den Eingängen Desinfektionswannen oder -matten aufgestellt werden. Auch Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigungen durch Wildvögel geschützt werden. Geflügelhalter sollten außerdem besonders wachsam sein und bei vermehrten Tierverlusten oder deutlichen Veränderungen bei Legeleistung oder Gewicht der Tiere den Tierarzt informieren.
Im Jahr 2003 wurden in den Niederlanden im Rahmen von Ausbrüchen mit HPAI-Viren Übertragungen des Virus A/H7N7 von Geflügel auf den Menschen und auch von Mensch zu Mensch erfasst. Mit Ausbrüchen von aviärer Influenza des Subtyps A/H5 in Deutschland formulierte das RKI Verhaltensempfehlungen für Personen mit Expositionsrisiko, um eine Übertragung von Mensch zu Mensch zu vermeiden. Diese würden entsprechend für A/H7 angepasst, sollte sich für Deutschland eine relevante Entwicklung abzeichnen.
Zu Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko gehören:
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